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Urteile für Kontopfändung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Von Bedeutung für den Ausgang des Rechtsstreits kann auch sein, ob die Zahlung an die AOK aufgrund einer Kontopfändung erfolgt ist. Sollte das zutreffen, würde der Beklagte nicht aus § 64 Satz 1 GmbHG haften, weil er die Zahlung nicht veranlasst hätte (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2009 - II ZR 32/08, ZIP 2009, 956 Rn. 13 f., zu § 130a Abs. 2 HGB)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 196/09
...Februar 2008 (IX ZR 213/06, ZInsO 2008, 374) entschieden, eine Benachteiligung der Insolvenzgläubiger liege auch dann vor, wenn das Kreditinstitut, das für den Schuldner ein überzogenes Konto führt, auf dessen Anweisung die einer Kontopfändung zugrunde liegende Forderung durch Überweisung an den Pfändungsgläubiger begleicht; in Höhe des überwiesenen Betrags komme ein Darlehensvertrag zustande....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 32/14
...Deshalb habe es durchaus Sinn gemacht, drohenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen seiner Gläubiger, insbesondere Kontopfändungen, in der Weise entgegenzuwirken, dass Gelder von seinem privaten Bankkonto auf das private Bankkonto der Beklagten geleitet und ihm später durch diese in bar wieder zur Verfügung gestellt worden seien....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 215/13
...Überdies spreche die Tatsache, dass der Beklagten ein Einzug in Höhe von 10.000 € vom Konto des Schuldners möglich gewesen sei, gegen das Vorliegen von auf das Bestehen weiterer Verbindlichkeiten des Schuldners hindeutenden Kontopfändungen. II. 6 Diese Ausführungen halten der rechtlichen Nachprüfung nicht stand....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 3/16
...Zahlungsunfähigkeit, denn diese sei durch den Insolvenzantrag und die Kontopfändung des FA ausgelöst worden, die bis heute aufrechterhalten werden. Es sei deshalb auch völlig offensichtlich, dass der Kläger kein Einkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze erzielen könne....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 52/17
...., insbesondere Rn. 54 f.). 21 Mit der Führung eines Pfändungsschutzkontos übt das Kreditinstitut in Erfüllung der ihm durch § 850k Abs. 7 ZPO auferlegten gesetzlichen Pflicht Tätigkeiten aus, die maßgeblich mit der Bearbeitung von Kontopfändungen verbunden sind....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 260/12