...Dies führte im August 2016 zu einem Beschluss zur Ausgestaltung der Führungsaufsicht, in dem der Beschuldigte unter anderem mit einem Kontaktverbot hinsichtlich dieser Personen belegt und zudem angewiesen wurde, sich der elektronischen Aufenthaltsüberwachung zu unterziehen. Gestützt wurde dies darauf, dass der Beschuldigte die von ihm begangene Tat nicht aufgearbeitet habe....