...Hiervon sei auszugehen, wenn der konkrete Vermögensgegenstand, für den eine Einzelentschädigung begehrt werde, bei einer künftigen Unternehmensentschädigung zu berücksichtigen sei. Dies sei hier der Fall, da es sich um Flächen handele, die im Zeitpunkt der Schädigung im Eigentum des Unternehmensträgers, der offenen Handelsgesellschaft, gestanden hätten....