...Im deswegen eingeleiteten Rechtsstreit hat die auf Zahlung in Anspruch genommene Republik Griechenland geltend gemacht, sie sei mit dem Erlass dieser Gesetze den mit der Kommission der Europäischen Union, der Europäischen Zentralbank (EZB) und dem Internationalen Währungsfonds (IWF), also der Troika, getroffenen Vereinbarungen nachgekommen. Ihr sei keine Wahlmöglichkeit eröffnet gewesen....