...N.). 31 Im Rahmen der Frage der Integration in Bezug auf die zugehörige oberbegriffliche Dienstleistungsangabe ist anerkanntermaßen die sog. erweiterte Minimallösung anzuwenden, nach der zwar im Ansatz von der tatsächlich benutzten Ware oder Dienstleistung auszugehen ist, andererseits dem legitimen Interesse des Widersprechenden, das tatsächlich benutzte Produkt oder die Dienstleistung fortzuentwickeln...