...Der diesbezügliche Vortrag der Kläger, wonach in solchen Fällen die Kosten zumeist durch "andere Steuersachverhalte abgedeckt" würden, z.B. als Kosten einer doppelten Haushaltsführung oder als Ausbildungskosten, stellt keine ausreichende Auseinandersetzung mit dem Senatsurteil in BFHE 219, 119, BStBl II 2008, 287 dar. 8 2....