...Die Beschwerdeführerin rügt eine Verletzung ihres Grundrechts aus Art. 3 Abs. 1 GG und ihres durch die gewissensgeprägte Ablehnung der Jagd "verstärkten" Eigentumsrechts nach Art. 14 Abs. 1 GG dadurch, dass der Gesetzgeber es unterlassen habe, in § 6a BJagdG auch für juristische Personen eine Möglichkeit zur Befriedung ihrer zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörenden Grundstücke aus ethischen...