...Denn die Verfassungsbeschwerde war schon nicht für das hiesige Verfahren vorgreiflich (§ 94 VwGO), weil es im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht um Rechtsfragen des Klimawandels, sondern allein darum ging, ob Grundrechte des Klägers durch das angegriffene Urteil verletzt worden sind. Die Verfassungsbeschwerde wurde im Übrigen nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Beschluss vom 17....