...Die Schutzfunktion der Grundrechte verpflichtet die Arbeitsgerichte dennoch dazu, Tarifregelungen die Durchsetzung zu verweigern, die zu gleichheits- und sachwidrigen Unterscheidungen führen und daher Art. 3 Abs. 1 GG verletzen....
...Diese Richtlinie eröffnet zugleich den Anwendungsbereich des Unionsrechts nach Art. 51 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: GR-Charta), seit mit dem 2. Dezember 2006 die Umsetzungsfrist hinsichtlich des Merkmals Alter abgelaufen ist (Art. 18 Abs. 2 der RL 2000/78/EG; vgl. EuGH 19. Januar 2010 - C-555/07 - [Kücükdeveci] Rn. 9, 24 ff., Slg. 2010, I-365)....
...Auch aus der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der gemäß Art. 6 Abs. 1 EUV der gleiche Rang wie den Verträgen zuerkannt ist (stRspr, zuletzt EuGH, Urteile vom 30. Juni 2016 - C-178/15, Sobczyszyn - NZA 2016, 877 Rn. 20 und vom 11....
...Auch aus der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der gemäß Art. 6 Abs. 1 EUV der gleiche Rang wie den Verträgen zuerkannt ist (stRspr, zuletzt EuGH, Urteile vom 30. Juni 2016 - C-178/15, Sobczyszyn - NZA 2016, 877 Rn. 20 und vom 11....
...Sie verletzt den Kläger weder in seinem Grundrecht auf Gleichbehandlung (unten 1.) noch verstößt sie gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes (unten 2. und 3.). Sie führt nicht zur Übermaßbesteuerung (unten 4.) und verstößt nicht --jedenfalls nicht im Falle des Klägers-- gegen das Verbot der Doppelbesteuerung (unten 5.). 31 1....
...Dass Witwengrundrente/Verschollenenrente nach dem BVG im Beitrittsgebiet in geringerer Höhe als in den alten Bundesländern gezahlt werde, verletze keine Grundrechte. § 84a Satz 1 BVG in der seit dem 1.1.1999 geltenden Fassung, wonach Berechtigte, die am 18.5.1990 ihren Wohnsitz im Beitrittsgebiet hatten, Versorgung nach dem BVG mit den für dieses Gebiet nach dem Einigungsvertrag geltenden Maßgaben...
...Auch aus der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der gemäß Art. 6 Abs. 1 EUV der gleiche Rang wie den Verträgen zuerkannt ist (stRspr, zuletzt EuGH, Urteile vom 30. Juni 2016 - C-178/15, Sobczyszyn - NZA 2016, 877 Rn. 20 und vom 11....
...März 2002 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft sowie mit Art. 27 und Art. 28 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar wäre, wenn von den Arbeitnehmervertretungen veröffentlichte Informationen dem Arbeitgeber zugerechnet werden, ist für den Rechtsstreit nicht entscheidungserheblich....
...März 2002 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft sowie mit Art. 27 und Art. 28 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar wäre, wenn von den Arbeitnehmervertretungen veröffentlichte Informationen dem Arbeitgeber zugerechnet werden, ist für den Rechtsstreit nicht entscheidungserheblich....
...Auch aus der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der gemäß Art. 6 Abs. 1 EUV der gleiche Rang wie den Verträgen zuerkannt ist (stRspr, zuletzt EuGH, Urteile vom 30. Juni 2016 - C-178/15, Sobczyszyn - NZA 2016, 877 Rn. 20 und vom 11....
...Aufl. 2006, Art. 38 Rn 70; Grzeszick, in: Stern/Becker, Grundrechte-Kommentar, 2010, Art. 38 Rn. 50; zur zulässigen, teilweise auch als verfassungsrechtlich geboten angesehenen Berücksichtigung des Gesichtspunktes tatsächlicher Herrschaftsunterworfenheit und Betroffenheit von den Folgen der eigenen Wahlentscheidung statt vieler Menzel, Internationales Öffentliches Recht, 2011, S. 426; Spies, Die Schranken...
...Es sei nicht erkennbar, inwiefern die Nichtablehnung der Beschlüsse zur Unterzeichnung, Annahme und vorläufigen Anwendung der auf Unionszuständigkeiten beruhenden Teile von CETA durch den deutschen Vertreter im Rat unmittelbar deutsche Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte verletzen könnte....
...Dass Witwengrundrente/Verschollenenrente nach dem BVG im Beitrittsgebiet in geringerer Höhe als in den alten Bundesländern gezahlt werde, verletze keine Grundrechte. § 84a Satz 1 BVG in der seit dem 1.1.1999 geltenden Fassung, wonach Berechtigte, die am 18.5.1990 ihren Wohnsitz im Beitrittsgebiet hatten, Versorgung nach dem BVG mit den für dieses Gebiet nach dem Einigungsvertrag geltenden Maßgaben...
...Der Richtervorbehalt dient der verstärkten Sicherung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG. Alle staatlichen Organe sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Richtervorbehalt als Grundrechtssicherung praktisch wirksam wird....
...Auch aus der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der gemäß Art. 6 Abs. 1 EUV der gleiche Rang wie den Verträgen zuerkannt ist (stRspr, zuletzt EuGH, Urteile vom 30. Juni 2016 - C-178/15, Sobczyszyn - NZA 2016, 877 Rn. 20 und vom 11....
...Dies zwingt dazu, das zeitliche Moment einer etwaigen Verwirkung grundstücks- und nicht personenbezogen zu beurteilen. 33 c) Hierin liegt keine grundrechts- oder menschenrechtswidrige Zurücksetzung des Gesundheitsschutzes, auch nicht des von der Beschwerde besonders angeführten minderjährigen Klägers zu 4. 34 Denn die aus einer fiktiven Planfeststellung folgende Duldungspflicht hat gegebenenfalls zurückzutreten...
...Auch aus der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der gemäß Art. 6 Abs. 1 EUV der gleiche Rang wie den Verträgen zuerkannt ist (stRspr, zuletzt EuGH, Urteile vom 30. Juni 2016 - C-178/15, Sobczyszyn - NZA 2016, 877 Rn. 20 und vom 11....
...Auch aus der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der gemäß Art. 6 Abs. 1 EUV der gleiche Rang wie den Verträgen zuerkannt ist (stRspr, zuletzt EuGH, Urteile vom 30. Juni 2016 - C-178/15, Sobczyszyn - NZA 2016, 877 Rn. 20 und vom 11....
...Er verletzt das Grundrecht, wenn er eine Gruppe von Normadressaten anders als eine andere behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und von solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen (BVerfGE 117, 316, 325 = SozR 4-2500 § 27a Nr 3 RdNr 31; BSGE 99, 95 = SozR 4-2500 § 44 Nr 13, RdNr 26). 19 Um das Ziel der Rechtsanwendungsgleichheit im...
Urteile
Bundessozialgericht
B 1 KR 13/16 R
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