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Urteile für Grundrecht

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Einer zu engen Fristbestimmung für den übergangenen Beamten steht aber entgegen, dass der Dienstherr sich nicht auf die Ämterstabilität berufen kann, weil er den ihm obliegenden verfahrensrechtlichen Pflichten nicht nachgekommen ist und anderenfalls die Grundrechte unterlegener Bewerber durch vorzeitige Ernennungen ausgeschaltet würden (vgl. BVerwG, Urteil vom 4....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 10/17
...Das Streitpatent hat mit der Implementierung der Anzeige von Teilsatz-Bildströmen mit technischen Mitteln aber nur bei vordergründiger Betrachtung die Wiedergabe von Informationen zum Gegenstand. 32 (2) Der Patentierungsausschluss nach Art. 52 Abs. 2 Buchst. d EPÜ korrespondiert mit dem zu den Grundrechten gehörenden Recht auf Informations- und Meinungsfreiheit und soll die Monopolisierung von Informationen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 37/13
...Unabhängig von dieser Frage ist die gesetzliche Regelung über die Berechnung der Höhe insolvenzgeschützter Betriebsrentenanwartschaften jedenfalls am primärrechtlichen Verbot der Diskriminierung wegen des Alters, das nunmehr in Art. 21 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (künftig: GR-Charta) niedergelegt ist, zu messen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 434/09
...Februar 2013 - 3 AZR 100/11 - Rn. 34). 32 c) Da Art. 2 der Richtlinie 2006/54/EG und Art. 141 EG (nunmehr Art. 157 AEUV) sowie die das nunmehr in Art. 21 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union niedergelegte primärrechtliche Verbot der Diskriminierung wegen des Alters konkretisierende Richtlinie 2000/78/EG durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in das nationale Recht umgesetzt...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 356/12
...Eine diskriminierende Ungleichbehandlung im Verhältnis zur katholischen Kirche sei ebenfalls nicht zu erkennen. 8 Die Klägerin wendet sich mit ihrer Revision gegen die vorinstanzlichen Urteile und macht eine Verletzung ihrer Grundrechte aus Art. 4 Abs. 1 und 2 und Art. 3 Abs. 1 GG sowie ihrer Selbstverwaltungsgarantie aus Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 ff....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 C 10/09
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvE 13/13, 2 BvR 2728/13, 2 BvR 2729/13, 2 BvR 2730/13, 2 BvR 2731/13
...Dieser hat die unterschiedlichen Gründe, die den Aufwand veranlassen, auch dann im Lichte betroffener Grundrechte differenzierend zu würdigen, wenn solche Gründe ganz oder teilweise der Sphäre der allgemeinen (privaten) Lebensführung zuzuordnen sind (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 107, 27, <49>). 65 3....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 72/13
2011-02-23
BVerwG 6. Senat
...Dies sei aber zulässig, weil die allein in ihren Grundrechten betroffenen Fernsehveranstalter durch die Regelungen nicht verletzt würden. Für die Belastungsgerechtigkeit wichtig sei, dass 25,5 % der Abgaben der Kinos für die Kinoförderung verwendet würden und damit unmittelbar dieser Zahlergruppe zugutekomme....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 30/10
...Auch eine enteignungsrechtliche Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses zu ihren Lasten führt nicht zu dem aus Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG hergeleiteten Anspruch auf vollumfängliche Prüfung, da die Gemeinde nicht Trägerin des Grundrechts aus Art. 14 Abs. 1 GG ist....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 A 2/15
...Dieser hat die unterschiedlichen Gründe, die den Aufwand veranlassen, auch dann im Lichte betroffener Grundrechte differenzierend zu würdigen, wenn solche Gründe ganz oder teilweise der Sphäre der allgemeinen (privaten) Lebensführung zuzuordnen sind (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 107, 27, <49>). 70 3....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 38/12
2011-02-23
BVerwG 6. Senat
...Dies sei aber zulässig, weil die allein in ihren Grundrechten betroffenen Fernsehveranstalter durch die Regelungen nicht verletzt würden. Für die Belastungsgerechtigkeit wichtig sei, dass 25,5 % der Abgaben der Kinos für die Kinoförderung verwendet würden und damit unmittelbar dieser Zahlergruppe zugutekomme....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 28/10
2011-02-23
BVerwG 6. Senat
...Dies sei aber zulässig, weil die allein in ihren Grundrechten betroffenen Fernsehveranstalter durch die Regelungen nicht verletzt würden. Für die Belastungsgerechtigkeit wichtig sei, dass 25,5 % der Abgaben der Kinos für die Kinoförderung verwendet würden und damit unmittelbar dieser Zahlergruppe zugutekomme....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 26/10
...Dieser hat die unterschiedlichen Gründe, die den Aufwand veranlassen, auch dann im Lichte betroffener Grundrechte differenzierend zu würdigen, wenn solche Gründe ganz oder teilweise der Sphäre der allgemeinen (privaten) Lebensführung zuzuordnen sind (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 107, 27, <49>). 67 3....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 61/11
...Dieser hat die unterschiedlichen Gründe, die den Aufwand veranlassen, auch dann im Lichte betroffener Grundrechte differenzierend zu würdigen, wenn solche Gründe ganz oder teilweise der Sphäre der allgemeinen (privaten) Lebensführung zuzuordnen sind (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 107, 27, <49>). 64 3....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 2/13
2011-02-23
BVerwG 6. Senat
...Dies sei aber zulässig, weil die allein in ihren Grundrechten betroffenen Fernsehveranstalter durch die Regelungen nicht verletzt würden. Für die Belastungsgerechtigkeit wichtig sei, dass 25,5 v.H. der Abgaben der Kinos für die Kinoförderung verwendet würden und damit unmittelbar dieser Zahlergruppe zugutekomme....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 23/10
2011-02-23
BVerwG 6. Senat
...Dies sei aber zulässig, weil die allein in ihren Grundrechten betroffenen Fernsehveranstalter durch die Regelungen nicht verletzt würden. Für die Belastungsgerechtigkeit wichtig sei, dass 25,5 % der Abgaben der Kinos für die Kinoförderung verwendet würden und damit unmittelbar dieser Zahlergruppe zugutekomme....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 27/10
2011-02-23
BVerwG 6. Senat
...Dies sei aber zulässig, weil die allein in ihren Grundrechten betroffenen Fernsehveranstalter durch die Regelungen nicht verletzt würden. Für die Belastungsgerechtigkeit wichtig sei, dass 25,5 v.H. der Abgaben der Kinos für die Kinoförderung verwendet würden und damit unmittelbar dieser Zahlergruppe zugutekomme....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 25/10
2011-02-23
BVerwG 6. Senat
...Dies sei aber zulässig, weil die allein in ihren Grundrechten betroffenen Fernsehveranstalter durch die Regelungen nicht verletzt würden. Für die Belastungsgerechtigkeit wichtig sei, dass 25,5 v.H. der Abgaben der Kinos für die Kinoförderung verwendet würden und damit unmittelbar dieser Zahlergruppe zugutekomme....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 24/10
...Dieser hat die unterschiedlichen Gründe, die den Aufwand veranlassen, auch dann im Lichte betroffener Grundrechte differenzierend zu würdigen, wenn solche Gründe ganz oder teilweise der Sphäre der allgemeinen (privaten) Lebensführung zuzuordnen sind (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 107, 27, <49>). 62 3....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 8/12
...Dies sei aber zulässig, weil die allein in ihren Grundrechten betroffenen Fernsehveranstalter durch die Regelungen nicht verletzt würden. Für die Belastungsgerechtigkeit wichtig sei, dass 25,5 v.H. der Abgaben der Kinos für die Kinoförderung verwendet würden und damit unmittelbar dieser Zahlergruppe zugutekomme....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 22/10