...Nicht zu berücksichtigen seien der ebenfalls im Haushalt lebende erwachsene Sohn der Ehefrau und deren Mutter, da sie nicht zur Familie des Stammberechtigten gehörten. 5 Die Beklagte rügt mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision, dass die Anerkennung der Entscheidung des türkischen Amtsgerichts zu einem mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts und insbesondere mit den Grundrechten...