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Urteile für Grundgesetz

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2016-06-15
BVerwG 6. Senat
...Die Finanzverfassung des Zehnten Abschnitts des Grundgesetzes, die in Art. 105 ff. GG die Kompetenzen für die Steuergesetzgebung auf Bund und Länder verteilt, ist nicht anwendbar, weil es sich bei dem Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer im Sinne von Art. 105 Abs. 2 GG, sondern um eine nichtsteuerliche Abgabe handelt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 40/15
2016-03-18
BVerwG 6. Senat
...Die Finanzverfassung des Zehnten Abschnitts des Grundgesetzes, die in Art. 105 ff. GG die Kompetenzen für die Steuergesetzgebung auf Bund und Länder verteilt, ist nicht anwendbar, weil es sich bei dem Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer im Sinne von Art. 105 Abs. 2 GG, sondern um eine nichtsteuerliche Abgabe handelt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 27/15
2016-03-18
BVerwG 6. Senat
...Die Finanzverfassung des Zehnten Abschnitts des Grundgesetzes, die in Art. 105 ff. GG die Kompetenzen für die Steuergesetzgebung auf Bund und Länder verteilt, ist nicht anwendbar, weil es sich bei dem Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer im Sinne von Art. 105 Abs. 2 GG, sondern um eine nichtsteuerliche Abgabe handelt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 33/15
...Die Einbeziehung der Kapitalzahlung in die Besteuerung gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG verstößt weder im Hinblick auf die steuerliche Behandlung von Versicherungsverträgen, die in Rürup-Verträge umgewandelt wurden (unter a), noch im Hinblick auf die steuerliche Behandlung von privaten Lebens- oder Rentenversicherungen (unter b) gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 3/12
2016-09-19
BVerwG 6. Senat
...Die Finanzverfassung des Zehnten Abschnitts des Grundgesetzes, die in Art. 105 ff. GG die Kompetenzen für die Steuergesetzgebung auf Bund und Länder verteilt, ist nicht anwendbar, weil es sich bei dem Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer im Sinne von Art. 105 Abs. 2 GG, sondern um eine nichtsteuerliche Abgabe handelt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 6/16
2016-03-18
BVerwG 6. Senat
...Die Finanzverfassung des Zehnten Abschnitts des Grundgesetzes, die in Art. 105 ff. GG die Kompetenzen für die Steuergesetzgebung auf Bund und Länder verteilt, ist nicht anwendbar, weil es sich bei dem Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer im Sinne von Art. 105 Abs. 2 GG, sondern um eine nichtsteuerliche Abgabe handelt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 32/15
...Insofern ergibt sich aus dem Kontext der Regelungen, dass keine mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbarende Sammlung personenbezogener Informationen auf Vorrat zu unbestimmten oder noch nicht bestimmbaren Zwecken (vgl BVerfG Beschluss vom 13.6.2007 - 1 BvR 1550/03 ua - BVerfGE 118, 168 ff, 187 mwN) gegeben ist....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 39/14 R
2016-03-18
BVerwG 6. Senat
...Die Finanzverfassung des Zehnten Abschnitts des Grundgesetzes, die in Art. 105 ff. GG die Kompetenzen für die Steuergesetzgebung auf Bund und Länder verteilt, ist nicht anwendbar, weil es sich bei dem Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer im Sinne von Art. 105 Abs. 2 GG, sondern um eine nichtsteuerliche Abgabe handelt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 29/15
2010-02-16
BAG 3. Senat
...Dieser ist Ausdruck des Gerechtigkeitsgedankens im Grundgesetz und fundamentales Rechtsprinzip. Er zielt darauf ab, eine Gleichbehandlung von Personen in vergleichbaren Sachverhalten sicherzustellen und eine gleichheitswidrige Regelbildung auszuschließen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 817/08
...Oktober 2014 - 5 U 732/14 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Recht aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes. Das Urteil wird aufgehoben. Damit wird der Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 21. November 2014 - 5 U 732/14 - gegenstandslos. Die Sache wird an das Oberlandesgericht Koblenz zurückverwiesen. 2....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 3068/14
...Die Annahme des Berufungsgerichts, die angefochtene Untersagungsverfügung sei mit dem Grundgesetz vereinbar, ist revisionsrechtlich fehlerhaft....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 C 4/10
...Das Gebot wahrer Tatsachenangaben für die Abrechnung steht zugleich auch in Harmonie mit der Werteordnung des Grundgesetzes, ohne dass dies hier weiterer Ableitung bedarf. In diesem Sinne betont der erkennende Senat in stRspr, dass eine ordnungsgemäße Information der KK unverzichtbare Grundlage und Bestandteil einer ordnungsgemäßen Abrechnung ist....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 22/16 R
2016-09-19
BVerwG 6. Senat
...Die Finanzverfassung des Zehnten Abschnitts des Grundgesetzes, die in Art. 105 ff. GG die Kompetenzen für die Steuergesetzgebung auf Bund und Länder verteilt, ist nicht anwendbar, weil es sich bei dem Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer im Sinne von Art. 105 Abs. 2 GG, sondern um eine nichtsteuerliche Abgabe handelt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 20/16
2016-09-19
BVerwG 6. Senat
...Die Finanzverfassung des Zehnten Abschnitts des Grundgesetzes, die in Art. 105 ff. GG die Kompetenzen für die Steuergesetzgebung auf Bund und Länder verteilt, ist nicht anwendbar, weil es sich bei dem Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer im Sinne von Art. 105 Abs. 2 GG, sondern um eine nichtsteuerliche Abgabe handelt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 22/16
...Bewirtschaftung von deutlich unterhalb der in der AdL geltenden Mindestgröße liegenden landwirtschaftlichen Flächen wird dort als landwirtschaftliches Unternehmen (vgl § 123 SGB VII) behandelt und löst gemäß § 2 Abs 1 Nr 5 Buchst a SGB VII die Versicherungspflicht des Unternehmers aus. 53 Schließlich verstößt die Pflicht zur Unternehmensabgabe nicht gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 LW 2/11 R
2016-03-18
BVerwG 6. Senat
...Die Finanzverfassung des Zehnten Abschnitts des Grundgesetzes, die in Art. 105 ff. GG die Kompetenzen für die Steuergesetzgebung auf Bund und Länder verteilt, ist nicht anwendbar, weil es sich bei dem Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer im Sinne von Art. 105 Abs. 2 GG, sondern um eine nichtsteuerliche Abgabe handelt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 25/15
2016-10-25
BSG 1. Senat
...Das Gebot wahrer Tatsachenangaben für die Abrechnung steht zugleich auch in Harmonie mit der Werteordnung des Grundgesetzes, ohne dass dies hier weiterer Ableitung bedarf. In diesem Sinne betont der erkennende Senat in stRspr, dass eine ordnungsgemäße Information der KK unverzichtbare Grundlage und Bestandteil einer ordnungsgemäßen Abrechnung ist....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 19/16 R
...Oktober 1989 - 4 C 11.86 - Buchholz 406.11 § 144 BBauG Nr. 1 S. 2; Nierhaus, in: Kahl/Waldhoff/Walter, Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Bd. 12, Art. 80 Rn. 396 ff., 412, Stand November 1998). Das Berufungsgericht hat auch die richtige Fassung der Frequenzschutzbeitragsverordnung zugrunde gelegt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 C 23/14