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Grober Undank

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Zivilsenat X ZR 80/11 Schenkungswiderruf wegen groben Undanks: Widerruf einer Wohnrechtseinräumung für die Ehefrau wegen ehewidrigem Verhältnis mit einem Dritten und Tätigkeit als Prostituierte 1....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 80/11
Widerruf der Schenkung (1) Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht. (2) Dem Erben des Schenkers steht das Recht des Widerrufs nur zu, wenn der Beschenkte vorsätzlich und widerrechtlich den Schenker getötet oder am Widerruf gehindert hat. ...
  1. Gesetze
  2. BGB
  3. § 530
...Juni 2004 den nach ihrer Auffassung als gemischte Schenkung zu qualifizierenden Hofübergabevertrag wegen Nichtvollziehung von Auflagen und wegen groben Undanks und erklärten gleichzeitig den Rücktritt vom Hofübergabevertrag wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage und wegen Verletzung vertraglicher Pflichten....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 98/13
...Zivilsenat X ZR 94/12 Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks: Missbrauch einer General- und Betreuungsvollmacht 1....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 94/12
...In Abschnitt III erklärte die Beklagte gegenüber dem Kläger den Verzicht auf ihr gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht sowie auf das Noterbrecht nach türkischem Recht, aufschiebend bedingt durch den Vollzug der in Abschnitt I vereinbarten Schenkung und der Erfüllung der in Abschnitt II zugunsten der Beklagten angeordneten Vermächtnisse. 4 Der Kläger widerrief die Schenkungen wegen groben Undanks,...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 59/13
...Das Betreuungsgericht habe die Genehmigung nicht zu erteilen, wenn die Betreute zu dem in Aussicht genommenen Rechtsgeschäft nicht verpflichtet sei und die Zahlung den Regeln einer ordnungsgemäßen Vermögensverwaltung widerspreche. 7 Wie das Amtsgericht zutreffend ausgeführt habe, sei die Betroffene weder wegen Verarmung des Schenkers (§ 528 BGB) noch wegen groben Undanks (§ 530 BGB) zur Rückzahlung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 334/12
...April 1982 unter Berufung auf groben Undank widerrufen habe. 2 Das Landgericht hat die Klage abgewiesen und das Oberlandesgericht die dagegen gerichtete Berufung des Klägers durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen. Diesen Beschluss möchte der Kläger mit der Nichtzulassungsbeschwerde anfechten und begehrt hierfür Prozesskostenhilfe. 3 II....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZA 1/17
...Die gewollte Begünstigung ist insbesondere die Rechtfertigung dafür, für das Schenkungsversprechen grundsätzlich die notarielle Form vorauszusetzen (§ 518 Abs. 1 BGB) und dem Schenker das Recht auf eine spätere Rückabwicklung wegen Verarmung (§ 528 BGB) oder groben Undanks (§ 530 f....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 119/16
...Sofern man eine Schenkung bejahen wolle, ließen sich jedenfalls die Voraussetzungen eines Schenkungswiderrufs wegen groben Undanks (§§ 530 Abs. 1, 531 Abs. 2 BGB) nicht feststellen. 6 Auch wenn die Überlassung des Sparbriefs als unbenannte Zuwendung zu werten sein sollte, bestehe kein Rückforderungsanspruch gegen die Beklagte....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 135/11
...Nachdem ein im Vaterschaftsprozess vor dem Familiengericht eingeholtes Gutachten ergeben hat, dass er nicht der leibliche Vater des Kindes ist, hat er die Anfechtung der Zuwendungen wegen arglistiger Täuschung erklärt, ferner hat er die Zuwendungen als etwaige Schenkungen wegen groben Undanks widerrufen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 47/09
...dem eigenen Kind dauerhaft zugute kommen, der Fall, so bestimmt sich bei Scheitern der Ehe eine Rückabwicklung der Schenkung nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage. 15 Hiergegen spricht insbesondere nicht, dass die im Schenkungsrecht ausdrücklich vorgesehenen Anspruchsgrundlagen für die Rückforderung von Geschenken wegen Nichterfüllung einer Auflage, wegen Verarmung und wegen groben...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 180/09
...Gemäß § 5 Abs. 1 SV sind die Schenker berechtigt, die jeweilige Schenkung zu widerrufen, "wenn - die gesetzlichen Voraussetzungen des § 528 BGB (Notbedarf) vorliegen; - die gesetzlichen Voraussetzungen des § 530 BGB (grober Undank) vorliegen; (...) - der Beschenkte seinen Gesellschaftsanteil entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte überträgt, die nach dem Gesellschaftsvertrag der … KG nicht nachfolgeberechtigte...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 43/13
...dem eigenen Kind dauerhaft zugute kommen, der Fall, so bestimmt sich bei Scheitern der Ehe eine Rückabwicklung der Schenkung nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage. 27 Hiergegen spricht insbesondere nicht, dass die im Schenkungsrecht ausdrücklich vorgesehenen Anspruchsgrundlagen für die Rückforderung von Geschenken wegen Nichterfüllung einer Auflage, wegen Verarmung und wegen groben...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 189/06