15

Urteile für Gläubigerverzug

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Das Berufungsgericht geht - anders als in dem zuvor erteilten Hinweis - in dem Berufungsurteil rechtsfehlerhaft davon aus, dass Gläubigerverzug entgegen § 297 BGB nicht die Leistungsfähigkeit des Schuldners zur Zeit des Angebots voraussetzt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 235/16
.... § 254 BGB gewonnen wurden. 16 bb) Nach anderer Ansicht ergaben sich die Rechtsfolgen des Zusammentreffens von Gläubigerverzug und Unmöglichkeit unmittelbar aus § 300 Abs. 1, § 324 Abs. 2 BGB aF, wonach der Gläubiger zur Gegenleistung verpflichtet blieb, solange der Schuldner die Unmöglichkeit nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hatte....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 217/14
...Ob der Beklagte die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse seines Annahmeverzuges erkannt hat, ist unerheblich, da der Gläubigerverzug nach § 293 BGB ein Verschulden des Gläubigers nicht voraussetzt (BGH, Urteil vom 10. Mai 1988 - IX ZR 175/87, WM 1988, 1131)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 117/08
...Dezember 1985 - III ZR 90/84, NJW 1986, 1097, unter I 2 b; BGHZ 155, 265, 272], Gläubigerverzug) und ihnen vergleichbare Fallgestaltungen wirken für und gegen alle Gesamtschuldner....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 263/09
...Nach § 425 Abs. 1 BGB wirken allein Erfüllung, Erlass und Gläubigerverzug für und gegen jeden Gesamtschuldner. Andere „Tatsachen“, die weder in den §§ 422 bis 424 BGB genannt sind noch bezüglich derer sich aus dem Schuldverhältnis „ein anderes“ ergibt, wirken damit nur für und gegen den Gesamtschuldner, in dessen Person sie eintreten....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 526/11
...Der Annahmeverzug endete nicht mit Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde im Kündigungsrechtsstreit. 14 a) Der Annahmeverzug des Arbeitgebers endet nicht von selbst, sondern wenn die Voraussetzungen des Gläubigerverzugs entfallen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 251/11
...Der Arbeitgeber kann nicht in Gläubigerverzug geraten (BAG 23. Januar 2001 - 9 AZR 26/00 - zu I 1 der Gründe mwN, BAGE 97, 18; vgl. auch BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 809/11 - Rn. 34, BAGE 143, 203; 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - zu II 2 a der Gründe). 15 b) Dem steht die vom Landesarbeitsgericht zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 496/17
...Einspeisevertrag geschuldete Einspeisung sei aufgrund der Unterbrechung des Netzanschlusses infolge Zeitablaufs zu einem Zeitpunkt unmöglich geworden, in dem sich die Beklagte im Verzug mit der Annahme des von der Klägerin erzeugten Stroms befunden hätte, trifft bereits deshalb nicht zu, weil die Beklagte schon nicht in Verzug mit der Annahme des in der Anlage erzeugten Stroms geraten ist (§§ 293, 294 BGB). 31 Gläubigerverzug...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 123/15
...Bei diesen Vorschriften geht es nämlich zum Teil um materiellrechtliche Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung (vgl. etwa die §§ 756, 765 ZPO zum Gläubigerverzug als Voraussetzung der Zug-um-Zug-Vollstreckung), bei denen es die Effektivität der Zwangsvollstreckung erfordert, dass sie unmittelbar von den Vollstreckungsorganen geprüft werden....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZB 38/16
2013-06-20
BAG 2. Senat
.... § 296 Satz 1 BGB in Gläubigerverzug (vgl. ErfK/Preis 13. Aufl. § 611 BGB Rn. 571). 43 c) § 297 BGB steht dem nicht entgegen. Soweit sich die Beklagte darauf beruft, die Klägerin sei im fraglichen Zeitraum nicht leistungswillig und damit iSv. § 297 BGB zur Leistung außerstande gewesen, hat sie hierfür keine hinreichenden Umstände dargelegt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 380/12
.... § 296 Satz 1 BGB in Gläubigerverzug (vgl. ErfK/Preis 13. Aufl. § 611 BGB Rn. 571). 43 c) § 297 BGB steht dem nicht entgegen. Soweit sich die Beklagte darauf beruft, die Klägerin sei im fraglichen Zeitraum nicht leistungswillig und damit iSv. § 297 BGB zur Leistung außerstande gewesen, hat sie hierfür keine hinreichenden Umstände dargelegt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 379/12
...Der Annahmeverzug des Arbeitgebers endet nicht von selbst, sondern wenn die Voraussetzungen des Gläubigerverzugs entfallen. Ist der Arbeitgeber mit der Annahme der Dienste des Arbeitnehmers in Verzug gekommen, muss er zur Beendigung des Annahmeverzugs den Arbeitnehmer zur Arbeit auffordern. Allein die Beilegung des Rechtsstreits ändert daran nichts....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 93/12
...Bietet der Schuldner aber die Leistung in einer den Gläubigerverzug begründenden Weise an, wozu notwendig ist, dass die Leistung - wie hier - vollständig angeboten wird (Grüneberg in Palandt, BGB, 73. Aufl 2014, § 286 RdNr 37), wird der Verzug geheilt (BGH NJW 2007, 2761, 2762 Tz 7)....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 AL 2/14 R
...Sie meint lediglich, aufgrund der Nichtbefolgung ihrer Ladungen zum Arbeitsantritt habe ihr Gläubigerverzug spätestens Anfang August 2013 geendet. 34 bb) Die Beendigung des Annahmeverzugs ist gesetzlich nicht besonders geregelt. Er endet in dem Zeitpunkt, in dem seine Voraussetzungen entfallen (BAG 12. Dezember 2012 - 5 AZR 93/12 - Rn. 22; 19....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 449/15
...Danach wirken lediglich eine Erfüllung durch einen Gesamtschuldner (§ 422 BGB), ein mit einem Gesamtschuldner vereinbarter Erlass (§ 423 BGB) sowie der Gläubigerverzug gegenüber einem Gesamtschuldner (§ 424 BGB), nicht aber ein von einem Gesamtschuldner erklärtes deklaratorisches Schuldanerkenntnis auch gegenüber einem anderen Gesamtschuldner. 89 3....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 474/14