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Urteile für Gläubiger

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Meier BB 2009, 998, 1001 bezogen auf die nach § 246 Abs. 2 HGB in der Fassung durch das BilMoG mögliche Saldierung von Verpflichtungswert und - dem Zugriff anderer Gläubiger entzogenem - Vermögen), zugeordnet sind. 56 d) Für die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Beklagten kann entgegen der Ansicht des Landesarbeitsgerichts auch nicht allein auf die Zinseinkünfte aus dem der E...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 502/08
...Dies rechtfertigt es aber nicht, den Gläubiger besser zu stellen, als er bei ordnungsgemäßer Offenlegung stünde (Giedinghagen/Rulf, EWiR 2010, 291, 292; Habersack, AG 2010, 845, 850; Hermanns, ZNotP 2010, 242, 244 f.; Herresthal/Servatius, ZIP 2012, 197, 200 f., 202 f.; Peetz, GmbHR 2011, 178, 181; K....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 56/10
2017-04-12
BVerwG 2. Senat
...Zu berücksichtigen ist insoweit auch, dass die genannten gesetzlichen Vorschriften die Stundung nur gegen Sicherheitsleistung kennen, was den wirtschaftlichen Wert der Forderung für den Gläubiger erheblich steigert. 63 Der Gesetzgeber wäre bei der Regelung der Zinshöhe keineswegs gehalten, sich an den gegenwärtig sehr günstigen Zinsen für Baufinanzierungsdarlehen zu orientieren....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 24/16
...Sie dient dem Vertrauensschutz und verfolgt nicht den Zweck, den Schuldner stets dann von seiner Verpflichtung zu befreien, wenn dessen Gläubiger längere Zeit seine Rechte nicht geltend gemacht hat (Zeitmoment)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 95/14
2012-03-21
BAG 4. Senat
...Der Sinn und Zweck der Regelung erfordert, dem Schuldner gegenüber den behaupteten Anspruch so genau zu bezeichnen, dass er sich über Inhalt und Umfang klar werden kann und dem Gläubiger die Erhebung einer formellen Klage zunächst erspart wird. Deshalb genügt es nicht, die andere Seite aufzufordern, überhaupt eine Forderung zu erfüllen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 509/10
...Diese Frist beginnt gemäß § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (vgl. BGH, Urteil vom 15....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 272/14
2010-10-26
BAG 3. Senat
...Meier BB 2009, 998, 1001 bezogen auf die nach § 246 Abs. 2 HGB in der Fassung durch das BilMoG mögliche Saldierung von Verpflichtungswert und - dem Zugriff anderer Gläubiger entzogenem - Vermögen), zugeordnet sind. 56 d) Für die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Beklagten kann entgegen der Ansicht des Landesarbeitsgerichts auch nicht allein auf die Zinseinkünfte aus dem der E...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 503/08
...Nach dieser Bestimmung beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 412/13
2014-10-21
BAG 3. Senat
...Das Bundesarbeitsgericht hat für tarifvertragliche Ausschlussfristen entschieden, dass es dann, wenn der Gläubiger die Möglichkeit hat, die Ausschlussfrist auch in anderer Form - zB durch einfaches Schreiben - einzuhalten, aber dennoch die Form der Klage wählt, zu seinen Lasten geht, wenn die Klageschrift nicht innerhalb der tariflichen Ausschlussfrist dem Schuldner zugestellt wird (BAG 25....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 690/12
2010-02-16
BAG 3. Senat
...Es ist nicht Zweck der Verwirkung, Schuldner, denen gegenüber der Gläubiger längere Zeit seine Rechte nicht geltend gemacht hat, von ihrer Pflicht zur Leistung vorzeitig zu befreien....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 232/09
2010-02-16
BAG 3. Senat
...Es ist nicht Zweck der Verwirkung, Schuldner, denen gegenüber der Gläubiger längere Zeit seine Rechte nicht geltend gemacht hat, von ihrer Pflicht zur Leistung vorzeitig zu befreien....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 227/09
2010-02-16
BAG 3. Senat
...Es ist nicht Zweck der Verwirkung, Schuldner, denen gegenüber der Gläubiger längere Zeit seine Rechte nicht geltend gemacht hat, von ihrer Pflicht zur Leistung vorzeitig zu befreien....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 449/08
...Sie setzt voraus, dass der Gläubiger sein Recht eine längere Zeit nicht geltend gemacht hat und dabei unter Umständen untätig geblieben ist, die den Eindruck erwecken konnten, dass er auch künftig sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, sowie dass der Verpflichtete sich darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BAG 20....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 575/09
...Insbesondere spricht bei bereicherungsrechtlichen Ansprüchen, anders als bei (Primär)Ansprüchen aus einem wirksamen Vertrag, keine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Gläubiger seine Rechte kennt und auch geltend machen wird (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BFHE 213, 364, 369). 51 d) Ebenso wenig war das Oberlandesgericht unter dem Gesichtspunkt der vollständigen Ermittlung der für den Vorsatz relevanten...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZB 29/12
...April 1993 - VIII ZR 109/92 - NJW-RR 1993, 1227 <1228> zur Umwandlung eines Aufwendungsersatzanspruchs). 46 Der Senat hält § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB im öffentlichen Recht für anwendbar, wonach der Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist auch voraussetzt, dass der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 26/14
2012-01-17
BAG 3. Senat
...Es ist nicht Zweck der Verwirkung, Schuldner, denen gegenüber Gläubiger ihre Rechte längere Zeit nicht geltend gemacht haben, von ihrer Pflicht zur Leistung vorzeitig zu befreien. Durch die Verwirkung wird lediglich die illoyal verspätete Geltendmachung von Rechten ausgeschlossen. Sie dient dem Vertrauensschutz ( BAG 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - Rn. 37, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 121; 23....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 556/09
...Er hat in diesem Zusammenhang auf den Rechtsgedanken des § 203 Satz 1 BGB Bezug genommen, wonach eine Verjährungsfrist gehemmt ist, solange Schuldner und Gläubiger über den Anspruch verhandeln....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 36/14 R
2011-02-23
BAG 4. Senat
...Sie dient dem Vertrauensschutz und verfolgt nicht den Zweck, den Schuldner stets dann von seiner Verpflichtung zu befreien, wenn dessen Gläubiger längere Zeit seine Rechte nicht geltend gemacht hat....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 441/09
...Schon nach allgemeinen Grundsätzen des Bürgerlichen Rechts dient eine Rechnung der textlichen Fixierung einer vom Gläubiger geltend gemachten Entgeltforderung und muss erkennen lassen, in welcher Höhe der jeweilige Betrag für welche Leistung verlangt wird, um eine sachgerechte Überprüfung zu ermöglichen (vgl zB zum in der Regelung des § 286 Abs 3 BGB enthaltenen Begriff der Rechnung BGH Urteil vom...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 23/16 R
...Die Verwirkung verfolgt allerdings nicht den Zweck, den Schuldner bereits dann von seiner Verpflichtung zu befreien, wenn dessen Gläubiger seine Rechte längere Zeit nicht geltend gemacht hat (Zeitmoment)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 338/16