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Urteile für Gläubiger

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Zur Erklärung eines entsprechenden Vorbehalts ist der Gläubiger weder verpflichtet (vgl. zB BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 22 mwN, NZA 2007, 690) noch ist dies aus Schuldnersicht ernsthaft zu erwarten. Damit war seitens der Beklagten gerade auch im Hinblick auf die seinerzeitigen Umstände nicht zu rechnen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 368/09
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...Außerdem muss der Gläubiger von der Person des Schuldners und den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt haben oder diese ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Dass er aber auch aus dieser Kenntnis die richtigen Rechtsfolgerungen zieht, wird nicht vorausgesetzt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 35/11
...Der Grund dafür, dass der Schuldner für das Verschulden eines Dritten einzustehen hat, liegt in der Erweiterung seines Geschäfts- und Risikobereichs; die Hilfsperson übernimmt eine Aufgabe, die im Verhältnis zum Gläubiger dem Schuldner selbst obliegt (BGH, Urteile vom 8. Februar 1974 - V ZR 21/72, aaO; vom 13. Januar 1984 - V ZR 205/82, NJW 1984, 1748, unter II 2 b aa; vom 21....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 249/15
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...Außerdem muss der Gläubiger von der Person des Schuldners und den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt haben oder diese ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Dass er aber auch aus dieser Kenntnis die richtigen Rechtsfolgerungen zieht, wird nicht vorausgesetzt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 20/11
...„Druck dahingehend ausgeübt werden, dass diese sich an H. wenden und ihn veranlassen, sich mit seinen Gläubigern in Verbindung zu setzen, damit diese in der Folge ihre behaupteten Ansprüche gegen H. geltend machen können“ (UA S. 21). Waren aber die Handlungen des Angeklagten darauf gerichtet, die direkt davon Betroffenen selbst wenigstens zu einer Kontaktaufnahme mit C....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 488/14
...Wie sich aus § 43 Abs. 2 GmbHG und § 93 Abs. 2 AktG ergibt, lässt eine Verletzung der Pflichten zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung Schadensersatzansprüche nur der Gesellschaft, nicht hingegen der Gläubiger entstehen (vgl. Senatsurteile vom 14. Mai 1974 - VI ZR 8/73, NJW 1974, 1371, 1372; vom 5. Dezember 1989 - VI ZR 335/88, BGHZ 109, 297, 303; BGH, Urteile vom 9....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 341/10
2012-07-26
BVerwG 2. Senat
...Außerdem muss der Gläubiger von der Person des Schuldners und den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt haben oder diese ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Dass er aber auch aus dieser Kenntnis die richtigen Rechtsfolgerungen zieht, wird nicht vorausgesetzt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 33/11
...Eine nicht gerechtfertigte Eigentumsverletzung liegt bei einer Pfandverwertung dann vor, wenn dem die Verwertung betreibenden Gläubiger kein Pfandrecht zustand oder dieser trotz eines ihm zustehenden Pfandrechts nicht oder jedenfalls nicht so wie geschehen zur Verwertung berechtigt war (vgl. BGH, Urt. v. 10.07.1997 - I ZR 75/95, NJW-RR 1998, 543, 544)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 106/08
2017-04-12
BVerwG 2. Senat
...Zu berücksichtigen ist insoweit auch, dass die genannten gesetzlichen Vorschriften die Stundung nur gegen Sicherheitsleistung kennen, was den wirtschaftlichen Wert der Forderung für den Gläubiger erheblich steigert. 56 Der Gesetzgeber wäre bei der Regelung der Zinshöhe keineswegs gehalten, sich an den gegenwärtig sehr günstigen Zinsen für Baufinanzierungsdarlehen zu orientieren....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 4/16
...Die Verrechnung stellt ein spezifisch sozialrechtliches Institut dar; sie ist weder im (allgemeinen) Verwaltungs- noch im Steuer- (-verfahrens-) recht bekannt (die "Verrechnung" nach § 10 Abs 3 Satz 1 Abwasserabgabengesetz meint eine vom Gläubiger vorzunehmende Absetzung von der Abgabeschuld) . 40 Auch zum Rechtscharakter der Aufrechnung ist im Übrigen eine sozialrechtliche Lösung ohne Abweichung von...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 76/09 R
...Der Begriff "gezahlt" meine nicht den eigentlichen Zahlungsvorgang, sondern die Verpflichtung zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Gegenleistung, und zwar unabhängig davon, ob der Gläubiger die Zahlung beanspruche. Dabei werde unterstellt, dass ein vergleichbarer Künstler, der nicht zur Familie gehöre, Honorare für seine Leistungen erhalte....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KS 3/12 R
...Entsprechend geht die Forderung des Gläubigers gegen die übrigen Gesamtschuldner nach § 426 Abs. 2 BGB auf den Gesamtschuldner über, der den Gläubiger befriedigt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 40/09
...Mit diesem Erfordernis einer Personenverschiedenheit der Vertragspartner korrespondiert das Erlöschen eines solchen Schuldverhältnisses bei nachträglicher Vereinigung von Gläubiger- und Schuldnerstellung in einer Person (Konfusion; vgl. zuletzt Senatsurteil vom 27....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 100/15
...Zum anderen war die zitierte Aussage aber auch nicht entscheidungserheblich, nachdem der Senat das auf § 160 AO gestützte Verlangen auf Benennung des Darlehensgläubigers mit der Begründung als nicht ermessensgerecht angesehen hat, dass der Gläubiger --bei einem bilanzierenden Steuerpflichtigen käme es zu einem bloßen Aktivtausch-- aus der Rückzahlung des Darlehens keinen steuerpflichtigen Gewinn erziele...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 27/09
2010-05-20
BAG 8. Senat
...Sie dient dem Vertrauensschutz und verfolgt nicht den Zweck, den Schuldner stets dann von seiner Verpflichtung zu befreien, wenn dessen Gläubiger längere Zeit seine Rechte nicht geltend gemacht hat (Zeitmoment)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 1033/08
.... §§ 305 - 310 BGB Rn. 10 - jeweils mwN; Kortstock NZA 2010, 311) und in der Praxis Rechtssicherheit geschaffen. 52 bb) Eine Ausschlussfrist muss dem Gläubiger aber eine faire Chance lassen, seine Ansprüche durchzusetzen (BAG 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - Rn. 30, BAGE 116, 66)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 954/11
...Dem Gläubiger ist es daher unbenommen, ungeachtet der Regelungen in § 850k ZPO etwaige weitere Ansprüche des Schuldners gegen sein Kreditinstitut - beispielsweise aus einer eingeräumten Überziehungsmöglichkeit (vgl. § 504 BGB) - zu pfänden. 35 Dass sich deshalb, wie die Revision geltend macht, mit einem im Soll geführten Pfändungsschutzkonto der mit § 850k ZPO angestrebte gesetzliche Pfändungsschutz...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 260/12
...September 2011 gegen den Kläger Geldstrafen, setzte eine letzte Zahlungsfrist für die Ausbildungsentschädigungen und verfügte für den Fall der Nichtzahlung auf Antrag den Abzug von 6 Punkten je Gläubiger für die erste Mannschaft des Klägers in der nationalen Ligameisterschaft, ohne dass dafür eine weitere formale Entscheidung erforderlich war....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 25/15
...Es ist nicht Zweck der Verwirkung, Schuldnern, denen gegenüber Gläubiger ihre Rechte längere Zeit nicht geltend gemacht haben, von ihrer Pflicht zur Leistung vorzeitig zu befreien. Deshalb kann allein der Zeitablauf die Verwirkung eines Rechts nicht rechtfertigen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 448/09
...Dies beruht auf dem in § 1 Satz 1 InsO ausgedrückten Ziel des Insolvenzverfahrens, alle Gläubiger des Schuldners im Regelfall gemeinschaftlich zu befriedigen. Die Regelung der Masseverbindlichkeiten in §§ 53, 55 InsO hat im Unterschied dazu Ausnahmecharakter (BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 406/11 - Rn. 28)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 801/16