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Urteile für Gläubiger

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...sein sollen (umfassend zu Sinn und Zweck der Verjährungsvorschriften gerade in Bezug auf das Arbeitsförderungsrecht: BSG SozR 4-2400 § 27 Nr 1 RdNr 10 f). 26 (5) Verfassungsrechtliche Bedenken stehen der aufgezeigten Auslegung nicht entgegen. 27 § 27 Abs 2 S 1 SGB IV genügt insbesondere den Anforderungen an eine verfassungskonforme Inhaltsbestimmung des Eigentums iS von Art 14 Abs 1 S 2 GG, weil der Gläubiger...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 AL 4/13 R
...Diese Möglichkeit trägt einerseits den berechtigten Interesse der GbR und der übrigen Gesellschafter, anderseits aber auch den Interessen des ausscheidenden Gesellschafters (und seiner Gläubiger, vgl. BGH, Urteil vom 5....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 198/12
...Für eine Mahnung genügt es, dass der Gläubiger zumindest konkludent zum Ausdruck bringt, dass er die geschuldete Leistung verlangt (BGH 10. März 1998 - X ZR 70/96 - zu II 2 der Gründe, NJW 1998, 2132; 6. Mai 1981 - IVa ZR 170/80 - zu III der Gründe, BGHZ 80, 269). Der Verzug der Beklagten ergibt sich hier schon daraus, dass sie mit dem Antrag auf Klageabweisung vom 18....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 197/10
...April 1980 - V ZR 159/78, BGHZ 77, 107, 109). 12 b) Als nicht akzessorisches Recht steht die Grundschuld ihrem jeweiligen Gläubiger ohne Rücksicht darauf zu, ob eine durch die Grundschuld gesicherte Forderung besteht oder nicht. Für die Erlösverteilung ist grundsätzlich der Bestand des dinglichen Rechts maßgeblich....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 79/16
...Nach § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB kann der Ersatzpflichtige allerdings den Gläubiger in Geld entschädigen, wenn die Herstellung nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich ist. Diese Ersetzungsbefugnis kann der Schuldner auch gegenüber dem Zahlungsanspruch aus § 249 Abs. 2 BGB geltend machen (vgl. Senatsurteile vom 8. Dezember 1987 - VI ZR 53/87, BGHZ 102, 322, 330 und vom 23....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 23/15
...Sie dient dem Vertrauensschutz und verfolgt nicht den Zweck, den Schuldner stets dann von seiner Verpflichtung zu befreien, wenn dessen Gläubiger längere Zeit seine Rechte nicht geltend gemacht hat (Zeitmoment)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 982/07
...Das bedeutet jedoch nur, dass so der mit dem Verzicht auf das Widerrufsrecht verfolgte Zweck erreicht wird, die Ansprüche auf die Versicherungsleistungen aus dem Vermögen des Versicherungsnehmers auszusondern und sie damit dem Zugriff seiner Gläubiger zu entziehen (vgl. Senatsurteil vom 18. Juni 2003 aaO unter II 1 a)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 346/15
...Der Gläubiger kann zwar gemäß § 421 BGB die Leistung "nach seinem Belieben" von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Dieses "Wahlrecht", das im Zivilrecht seine Grenze lediglich im Rechtsmissbrauch findet (Grüneberg in Palandt, BGB, 72....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 7/12 R
...Insofern sind auch die mit der Führung eines Unternehmens verbundenen tatsächlich notwendigen Ausgaben, insbesondere auch Verpflichtungen gegenüber Gläubigern, zB wegen der Anmietung von Gegenständen und Räumlichkeiten, als Absetzbeträge zu berücksichtigen (BSG Urteil vom 22.8.2013 - B 14 AS 1/13 R - SozR 4-4200 § 11 Nr 64, zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen, RdNr 23), die bei abhängig Beschäftigten...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 31/13 R
2011-03-03
BVerwG 3. Senat
...Er teilt dann aber auch dessen verfahrensrechtliche Implikationen; der Gläubiger kann seinen Anspruch auch dem mithaftenden Dritten gegenüber in gleicher Weise geltend machen wie gegenüber dem Haupt- oder Urschuldner selbst. Wohnt dem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch eine hoheitliche Komponente inne, so gilt dies jedem Erstattungspflichtigen gegenüber (vgl. BSG, Urteil vom 3....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 13/10
...BGB lagen spätestens seit Erhebung der Befristungskontrollklage vor. 28 a) Gemäß § 293 BGB kommt der Gläubiger in Verzug, wenn er die ihm angebotene Leistung nicht annimmt. Im unstreitig bestehenden Arbeitsverhältnis muss der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung tatsächlich anbieten, § 294 BGB....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 627/11
...Der Regelung des § 204 BGB liegt das Prinzip zugrunde, dass die Verjährung durch eine aktive Rechtsverfolgung des Gläubigers gehemmt wird, die einen auf die Durchsetzung seines Anspruchs gerichteten Willen für den Schuldner erkennbar macht; der Gläubiger muss dem Schuldner seinen Rechtsverfolgungswillen so klar machen, dass dieser sich darauf einrichten muss, auch nach Ablauf der (ursprünglichen) Verjährungszeit...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 281/14
...Dem Gläubiger verbleibt dann lediglich die Möglichkeit, im Falle einer pflichtwidrig verzögerten Leistungsbestimmung etwaige Zinsschäden unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 BGB zu verlangen (vgl. BGH 4. Juli 2013 - III ZR 52/12 - Rn. 37)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 916/13
.... § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO sind Verbindlichkeiten aus gegenseitigen Verträgen, soweit deren Erfüllung für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen muss. 17 aa) Die Regelung stellt sicher, dass der Gläubiger, der noch voll zur Masse leisten muss, auch die volle Gegenleistung erhält und die Masse nicht auf seine Kosten bereichert wird (BAG 19....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 3/12
...Danach gilt die Hemmung der Verjährung auch für Ansprüche, die aus demselben Grund wahlweise neben dem Anspruch oder an seiner Stelle gegeben sind. 32 aa) Voraussetzung für die Anwendung von § 213 BGB ist, dass es sich um einen anderen Anspruch gegen denselben Schuldner handelt, dass der Anspruch auf demselben Grund beruht und dass es sich um einen Fall handelt, in dem das Gesetz von vornherein dem Gläubiger...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 127/13
2013-08-28
BAG 10. Senat
...Dem Gericht obliegt nach § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB die Prüfung, ob der Arbeitgeber als Gläubiger die Grenzen seines Bestimmungsrechts beachtet hat (vgl. BAG 13. Juni 2012 - 10 AZR 296/11 - Rn. 28; BGH 18. Oktober 2007 - III ZR 277/06 - Rn. 20, BGHZ 174, 48). 35 2....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 733/12
...Die unzureichende Kontrolle einer von einem Unternehmer entgeltlich erbrachten Leistung begründet regelmäßig kein Mitverschulden des Gläubigers, wenn der Schuldner den entstandenen Schaden nach dem Inhalt des Vertrags hätte verhüten müssen und der Gläubiger zu eigenen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen nicht verpflichtet war. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 13....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 180/11
...ist. 31 c) Soweit das Berufungsgericht die Auffassung vertritt, die Klausel benachteilige den Vertragspartner deshalb, weil in ihr nicht geregelt sei, ob die Klägerin bei Vorliegen der im Vertrag genannten Voraussetzungen zur Anpassung der Miete verpflichtet sei, verkennt es die Rechtsfolgen, die sich aus der Bezugnahme in § 5 Abs. 4 Satz 2 des Nutzungsvertrages auf § 315 BGB ergeben. 32 Ist dem Gläubiger...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 93/10
2013-08-28
BAG 10. Senat
...Dem Gericht obliegt nach § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB die Prüfung, ob der Arbeitgeber als Gläubiger die Grenzen seines Bestimmungsrechts beachtet hat (vgl. BAG 13. Juni 2012 - 10 AZR 296/11 - Rn. 28; BGH 18. Oktober 2007 - III ZR 277/06 - Rn. 20, BGHZ 174, 48). 41 2....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 538/12
...Der Sinn und Zweck der Regelung besteht darin, dem Schuldner den behaupteten Anspruch so zu kennzeichnen, dass er sich über Inhalt und Umfang klar werden kann und dem Gläubiger die Erhebung einer formellen Klage zunächst erspart wird. Deshalb müssen für den Arbeitgeber die Art des Anspruchs sowie die Tatsachen, auf die der Anspruch gestützt wird, erkennbar sein (vgl. zu § 70 Satz 1 BAT: BAG 7....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 597/09