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Zuständigkeitsergänzungsgesetz (ZustErgG)
Gesetz zur Ergänzung von Zuständigkeiten auf den Gebieten des Bürgerlichen Rechts, des Handelsrechts und des Strafrechts

Ausfertigungsdatum: 07.08.1952


Eingangsformel ZustErgG

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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