Zuteilungsgesetz 2007 (ZuG 2007)
Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007

Ausfertigungsdatum: 26.08.2004


Inhaltsübersicht ZuG 2007

Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
§ 1Zweck des Gesetzes
§ 2Anwendungsbereich
§ 3Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
 Mengenplanung
§ 4Nationale Emissionsziele
§ 5Erfüllungsfaktor
§ 6Reserve
Abschnitt 3
 Zuteilungsregeln
  Unterabschnitt 1
   Grundregeln für die Zuteilung
§ 7Zuteilung für bestehende Anlagen auf Basis historischer Emissionen
§ 8Zuteilung für bestehende Anlagen auf Basis angemeldeter Emissionen
§ 9Einstellung des Betriebes von Anlagen
§ 10Zuteilung für Neuanlagen als Ersatzanlagen
§ 11Zuteilung für zusätzliche Neuanlagen
  Unterabschnitt 2
   Besondere Zuteilungsregeln
§ 12Frühzeitige Emissionsminderungen
§ 13Prozessbedingte Emissionen
§ 14Sonderzuteilung für Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung
§ 15Sonderzuteilung bei Einstellung des Betriebes von Kernkraftwerken
  Unterabschnitt 3
   Allgemeine Zuteilungsvorschriften
§ 16Nähere Bestimmung der Berechnung der Zuteilung
§ 17Überprüfung von Angaben
§ 18Kostenlose Zuteilung
Abschnitt 4
 Ausgabe und Überführung von Berechtigungen
§ 19Ausgabe
§ 20Ausschluss der Überführung von Berechtigungen
Abschnitt 5
 Gemeinsame Vorschriften
§ 21Ordnungswidrigkeiten
§ 22Zuständige Behörde
§ 23Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach diesem Gesetz
§ 24Inkrafttreten
Anhang 1Berechnungsformeln
Anhang 2Vergleichbarkeit von Anlagen