Zucker-Denaturierungsprämienverordnung (ZuckDenatPräV)
Verordnung über die Gewährung einer Denaturierungsprämie für Zucker

Ausfertigungsdatum: 14.08.1973


§ 1 ZuckDenatPräV Anwendungsbereich

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder Europäischen Union, die hinsichtlich der Denaturierung von Weiß- und Rohzucker aus Position 1701 der Kombinierten Nomenklatur erlassen sind.