(ZHG)
Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde

Ausfertigungsdatum: 31.03.1952


§ 17 ZHG

Das Bundesministerium für Gesundheit erlässt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung von § 8 Abs. 1 erforderlichen Bestimmungen.