Wehrverwaltungsaufgabenübertragungsgesetz (WVwAÜG)
Gesetz zur Übertragung von Aufgaben der Bundeswehrverwaltung auf neue Behörden der Personalmanagementorganisation der Bundeswehr


Ausfertigungsdatum: 21.07.2012

§ 1 Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr werden die Aufgaben und Befugnisse des Bundesamtes für Wehrverwaltung und der Wehrbereichsverwaltungen übertragen, die diese wahrnehmen nach

1.
dem Wehrpflichtgesetz,
2.
3.
der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung,
4.
5.
6.
der Unabkömmlichstellungsverordnung,
7.
der Verordnung über die Feststellung und Deckung des Arbeitskräftebedarfs nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz,
8.
der Berufsförderungsverordnung und
9.


§ 2 Karrierecenter der Bundeswehr

Die Aufgaben und Befugnisse, die in Rechtsvorschriften des Bundes den Kreiswehrersatzämtern zugewiesen sind, werden den Karrierecentern der Bundeswehr übertragen.