Wehrsoldempfängermehrarbeitsvergütungsverordnung (WSEMVergV)
Verordnung über die Gewährung einer Mehrarbeitsvergütung für Soldatinnen und Soldaten mit Anspruch auf Leistungen nach dem Wehrsoldgesetz

Ausfertigungsdatum: 09.12.2016


Eingangsformel WSEMVergV

Auf Grund des § 2 Absatz 5 Satz 1 des Wehrsoldgesetzes, der durch Artikel 9 Nummer 1 des Gesetzes vom 13. Mai 2015 (BGBl. I S. 706) neu gefasst worden ist, verordnet das Bundesministerium der Verteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium der Finanzen: