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Wehrsoldempfängermehrarbeitsvergütungsverordnung (WSEMVergV)
Verordnung über die Gewährung einer Mehrarbeitsvergütung für Soldatinnen und Soldaten mit Anspruch auf Leistungen nach dem Wehrsoldgesetz

Ausfertigungsdatum: 09.12.2016


§ 5 WSEMVergV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft.

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