Wertpapierprospektgebührenverordnung (WpPGebV)
Verordnung über die Erhebung von Gebühren nach dem Wertpapierprospektgesetz

Ausfertigungsdatum: 29.06.2005


§ 2 WpPGebV Gebühren

Die gebührenpflichtigen individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen und die Gebührensätze bestimmen sich vorbehaltlich der Regelungen in § 3 nach dem anliegenden Gebührenverzeichnis.