Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht


Ausfertigungsdatum: 15.03.1951

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 5.12.2014 I 1962

I. Teil Wohnungseigentum
1. Abschnitt Begründung des Wohnungseigentums
2. Abschnitt Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
3. Abschnitt Verwaltung
4. Abschnitt Wohnungserbbaurecht
II. Teil Dauerwohnrecht
III. Teil Verfahrensvorschriften
IV. Teil Ergänzende Bestimmungen