(WiVwAuflV)
Verordnung zur Auflösung oder Überführung von Einrichtungen der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes

Ausfertigungsdatum: 08.09.1950


§ 4 WiVwAuflV

Das Deutsche Patentamt im Vereinigten Wirtschaftsgebiet wird in die Verwaltung des Bundes überführt. Es führt die Bezeichnung "Deutsches Patentamt".