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Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)
Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft


Ausfertigungsdatum: 12.04.2007

Stand: Zuletzt geändert Art. 6 Abs. 4 G v. 23.5.2017 I 1228

§ 1 Befristung von Arbeitsverträgen
§ 2 Befristungsdauer; Befristung wegen Drittmittelfinanzierung
§ 3 Privatdienstvertrag
§ 4 Wissenschaftliches Personal an staatlich anerkannten Hochschulen
§ 5 Wissenschaftliches Personal an Forschungseinrichtungen
§ 6 Wissenschaftliche und künstlerische Hilfstätigkeiten
§ 7 Rechtsgrundlage für bereits abgeschlossene Verträge; Übergangsregelung
§ 8 Evaluation

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