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Wirtschaftssicherstellungsgesetz (WiSiG 1965)
Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft sowie des Geld- und Kapitalverkehrs

Ausfertigungsdatum: 24.08.1965


§ 24 WiSiG 1965 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1965 in Kraft.

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