(WerkstoffPrAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkstoffprüfer und zur Werkstoffprüferin

Ausfertigungsdatum: 25.06.2013


§ 3 WerkstoffPrAusbV Struktur der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und in die Ausbildung in einer der Fachrichtungen

1.
Metalltechnik,
2.
Kunststofftechnik,
3.
Wärmebehandlungstechnik,
4.
Systemtechnik.