(WerkstoffPrAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkstoffprüfer und zur Werkstoffprüferin

Ausfertigungsdatum: 25.06.2013


§ 2 WerkstoffPrAusbV Dauer der Berufsausbildung

Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.