Bei der Anmeldung nach Absatz 1 und bei dem Antrag auf eine Genehmigung nach Absatz 2 sind anzugeben:
                    
                        - 1.
- 
                            der Name des Anmeldenden oder des Antragstellers und des Schiffsführers; 
- 2.
- 
                            der Name oder die Bezeichnung des Fahrzeuges sowie bei Verbänden ihre Art und Zusammensetzung; 
- 3.
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                            die Schleusen, die durchfahren werden sollen: 
- 4.
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                            der Zeitpunkt des voraussichtlichen Eintreffens an den Schleusen.