Bei der Anmeldung nach Absatz 1 und bei dem Antrag auf eine Genehmigung nach Absatz 2 sind anzugeben:
- 1.
-
der Name des Anmeldenden oder des Antragstellers und des Schiffsführers;
- 2.
-
der Name oder die Bezeichnung des Fahrzeuges sowie bei Verbänden ihre Art und Zusammensetzung;
- 3.
-
die Schleusen, die durchfahren werden sollen:
- 4.
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der Zeitpunkt des voraussichtlichen Eintreffens an den Schleusen.