(WaStrG)
Bundeswasserstraßengesetz


Ausfertigungsdatum: 02.04.1968

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 23.5.2007 I 962; 2008, 1980;

Abschnitt 1 Bundeswasserstraßen
Abschnitt 2 Wahrung der Bedürfnisse der Landeskultur und der Wasserwirtschaft
Abschnitt 3 Befahren mit Wasserfahrzeugen und Gemeingebrauch
Abschnitt 4 Unterhaltung der Bundeswasserstraßen und Betrieb der bundeseigenen Schifffahrtsanlagen
Abschnitt 5 Ausbau und Neubau der Bundeswasserstraßen
Abschnitt 6 Ordnungsvorschriften
Abschnitt 7 Besondere Aufgaben
Abschnitt 8 Entschädigung
Abschnitt 9 Kreuzungen mit öffentlichen Verkehrswegen
Abschnitt 10 Durchführung des Gesetzes
Abschnitt 11 Bußgeldvorschriften, Schlussvorschriften