Erhebungsmerkmale der Arbeitsstättenzählung sind: 
        
            - 1.
- 
                
                    bei allen Arbeitsstätten
                     
                        - a)
- 
                            Gemeinde; Träger bei Anstalten oder Einrichtungen von Behörden, der Sozialversicherung, der Kirchen, Verbände und sonstigen Organisationen; Angaben über die wirtschaftliche Tätigkeit und für die Zuordnung zu den Wirtschaftszweigen; Eröffnungsjahr; Neuerrichtung oder Standortverlagerung innerhalb der Gemeinde oder aus einer anderen Gemeinde nach 1980; Niederlassungsart (einzige Arbeitsstätte, Haupt- oder Zweigniederlassung); 
- b)
- 
                            jeweils nach Geschlecht: Zahl der tätigen Personen nach Stellung im Betrieb (tätige Inhaber; unbezahlt mithelfende Familienangehörige; Beamte, Richter, Beamtenanwärter; Angestellte; Facharbeiter; sonstige Arbeiter; Auszubildende); Zahl der Teilzeitbeschäftigten sowie Zahl der ausländischen Arbeitnehmer; 
- c)
- 
                            Angaben über Zahlung und Summe der Bruttolöhne und -gehälter des vorhergehenden Kalenderjahrs; 
 
- 2.
- 
                
                    bei einzigen Arbeitsstätten oder Hauptniederlassungen außerdem
                     
                        - a)
- 
                            Eintragung des Unternehmens in die Handwerksrolle für handwerkliche Haupt- oder Nebenbetriebe; 
- b)
- 
                            Rechtsform des Unternehmens; 
 
- 3.
- 
                
                    bei Hauptniederlassungen zusätzlich zu den Angaben nach den Nummern 1 und 2
                     
                        - a)
- 
                            für das ganze UnternehmenSchwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit; Zahl der inländischen Zweigniederlassungen; jeweils nach Geschlecht: Zahl der tätigen Personen nach Stellung im Betrieb (tätige Inhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige, Arbeitnehmer); Angaben über Zahlung und Summe der Bruttolöhne und -gehälter des vorhergehenden Kalenderjahrs; 
- b)
- 
                            für jede inländische ZweigniederlassungGemeinde; Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit; Zahl der tätigen Personen; Angaben über Zahlung und Summe der Bruttolöhne und -gehälter des vorhergehenden Kalenderjahrs; 
 
- 4.
- 
                bei Zweigniederlassungenfür das zugehörige UnternehmenGemeinde; Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit.