Erhebungsmerkmale der Volks- und Berufszählung sind: 
        
            - 1.
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                Gemeinde; Nutzung der Wohnung als alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung (§ 12 MRRG); Wohnung, von der aus der Weg zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte vorwiegend angetreten wird; Zahl der Personen im Haushalt; Gesamtzahl der Personen und Haushalte in Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften; Wohnungs- und Haushaltszugehörigkeit; Geschlecht; Geburtsjahr; Geburtstag im Zeitraum 1. Januar bis 24. Mai oder 25. Mai bis 31. Dezember; Familienstand; 
- 2.
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                rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft (römisch-katholische Kirche; evangelische Kirche; evangelische Freikirche; jüdische Religionsgesellschaft; islamische Religionsgemeinschaft; andere nicht namentlich aufzuführende Religionsgesellschaften; keine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft); 
- 3.
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                Staatsangehörigkeit (deutsch; griechisch; italienisch; übrige EG-Staaten; jugoslawisch; türkisch; sonstige Staatsangehörigkeit, keine Staatsangehörigkeit); 
- 4.
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                Art des überwiegenden Lebensunterhalts (Erwerbs-, Berufstätigkeit; Arbeitslosengeld, -hilfe; Rente, Pension; eigenes Vermögen, Vermietung, Verpachtung, Altenteil; Unterhalt, Zuwendungen durch Eltern, Ehegatten oder andere; sonstige Unterstützungen); 
- 5.
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                Beteiligung am Erwerbsleben (Vollzeit- oder Teilzeittätigkeit; arbeitslos, arbeitsuchend; nicht erwerbstätig; den eigenen Haushalt führend; Schüler, Student); 
- 6.
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                bei Personen von 15 bis 65 Jahre: erlernter Beruf und Dauer der praktischen Berufsausbildung; höchster Schulabschluß an allgemeinbildenden Schulen; höchster Abschluß an einer berufsbildenden Schule oder Hochschule sowie Hauptfachrichtung des letzten Abschlusses; 
- 7.
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                bei Erwerbstätigen sowie Schülern und Studenten: Gemeinde, Straße, Hausnummer der Arbeits- oder Ausbildungsstätte; hauptsächlich benutztes Verkehrsmittel und Zeitaufwand für den Weg zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte; 
- 8.
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                bei Erwerbstätigen: Wirtschaftszweig des Betriebs; Stellung im Beruf (Facharbeiter; sonstiger Arbeiter; Angestellter; Auszubildender; Beamter, Richter, Beamtenanwärter, Soldat, Zivildienstleistender; Selbständiger mit bezahlten Beschäftigten oder ohne bezahlte Beschäftigte; mithelfender Familienangehöriger); tatsächlich ausgeübte Tätigkeit; landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit.