(VollstrVtrTUNAG)
Gesetz zur Ausführung des Vertrages vom 19. Juli 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über Rechtsschutz und Rechtshilfe, die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie über die Handelsschiedsgerichtsbarkeit


Ausfertigungsdatum: 29.04.1969

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 28 G v. 27.7.2001 I 1887

Erster Abschnitt Armenrecht
Zweiter Abschnitt Zustellungsanträge und Rechtshilfeersuchen
Dritter Abschnitt Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel
Erster Titel Vollstreckbarerklärung von tunesischen gerichtlichen Entscheidungen und von anderen tunesischen Schuldtiteln
Zweiter Titel Aufhebung oder Änderung der Vollstreckbarerklärung
Dritter Titel Besondere Vorschriften für deutsche gerichtliche Entscheidungen
Vierter Abschnitt Schlußbestimmungen