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(VollstrVtrTUNAG)
Gesetz zur Ausführung des Vertrages vom 19. Juli 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über Rechtsschutz und Rechtshilfe, die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie über die Handelsschiedsgerichtsbarkeit

Ausfertigungsdatum: 29.04.1969


Eingangsformel VollstrVtrTUNAG

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

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