(VollstrVtrNLDAG)
Gesetz zur Ausführung des Vertrages vom 30. August 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen


Ausfertigungsdatum: 15.01.1965

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 27 G v. 27.7.2001 I 1887

Erster Abschnitt Erteilung der Vollstreckungsklausel zu gerichtlichen Entscheidungen und zu anderen Schuldtiteln
Zweiter Abschnitt Aufhebung oder Änderung der Vollstreckungsklausel
Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften für deutsche gerichtliche Entscheidungen
Vierter Abschnitt Schlußbestimmungen