(VollstrVtrNLDAG)
Gesetz zur Ausführung des Vertrages vom 30. August 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen
Ausfertigungsdatum: 15.01.1965
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 27 G v. 27.7.2001 I 1887
Erster Abschnitt Erteilung der Vollstreckungsklausel
zu gerichtlichen Entscheidungen und zu anderen Schuldtiteln
Zweiter Abschnitt Aufhebung oder Änderung der
Vollstreckungsklausel
Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften für
deutsche gerichtliche Entscheidungen
Vierter Abschnitt Schlußbestimmungen