Urteile & Gesetze
Neues
  1. Startseite
  2. Gesetze
  3. VollstrAbkCHEAV
  4. Schlußformel
< Art 7

(VollstrAbkCHEAV)
Verordnung zur Ausführung des deutsch-schweizerischen Abkommens über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Schiedssprüchen vom 2. November 1929

Ausfertigungsdatum: 23.08.1930


Schlußformel VollstrAbkCHEAV

Der Reichsminister des Auswärtigen
Der Reichsminister der Justiz

Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen

Impressum
Über uns
Datenschutz