Ausfertigungsdatum: 02.08.2011
§ 11 VKFV Leistungen Dritter
Leistungen Dritter sind
- 1.
-
die Wahrnehmung von Aufgaben der gemeinsamen Einrichtung durch die Träger nach § 44b Absatz 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch oder
- 2.
-
die Erbringung von Dienstleistungen für die gemeinsame Einrichtung durch die Träger oder sonstige Auftragnehmer.