Verwaltungskostenfeststellungsverordnung (VKFV)
Verordnung zur Feststellung der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung

Ausfertigungsdatum: 02.08.2011


§ 10 VKFV Amtshilfe und Arbeitnehmerüberlassung

Kosten der Amtshilfe sind die Aufwendungen für Personal, das in der gemeinsamen Einrichtung Amtshilfe gemäß § 3 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch leistet. Kosten der Arbeitnehmerüberlassung sind die Aufwendungen für Personal, das in der gemeinsamen Einrichtung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes eingesetzt wird.