Urteile & Gesetze
Neues
  1. Startseite
  2. Gesetze
  3. VersImmoDarlSachkV
  4. § 5
< § 4
Schlussformel >

(VersImmoDarlSachkV)
Verordnung über die Anforderungen an die Sachkunde der mit der Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehen befassten internen und externen Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds

Ausfertigungsdatum: 28.11.2016


§ 5 VersImmoDarlSachkV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen

Impressum
Über uns
Datenschutz