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< § 5

(VersImmoDarlSachkV)
Verordnung über die Anforderungen an die Sachkunde der mit der Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehen befassten internen und externen Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds

Ausfertigungsdatum: 28.11.2016


Schlussformel VersImmoDarlSachkV

Der Bundesrat hat zugestimmt.

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