Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
1 | 2 | 3 |
1 | Der Ausbildungsbetrieb
(§ 4 Abs. 1 Nr. 1) | |
1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur
(§ 4 Abs. 1 Nr. 1.1) |
- a)
-
Zielsetzung und Geschäftsfelder des ausbildenden Betriebes sowie seine Stellung am Markt beschreiben
- b)
-
Rechtsform, Aufbau- und Ablauforganisation sowie Zuständigkeiten im Ausbildungsbetrieb erläutern
- c)
-
über Vertriebswege und Kooperationsbeziehungen des Ausbildungsunternehmens informieren und mit anderen Vertriebswegen der Branche vergleichen
|
1.2 | Berufsbildung
(§ 4 Abs. 1 Nr. 1.2) |
- a)
-
Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und die Aufgaben der an der Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
- b)
-
den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und unter Nutzung von Arbeits- und Lerntechniken zu seiner Umsetzung beitragen
- c)
-
betriebliche und überbetriebliche Fortbildungsmöglichkeiten in der Branche nennen und den Nutzen für die berufliche und persönliche Entwicklung sowie für den Betrieb darstellen
|
1.3 | Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften
(§ 4 Abs. 1 Nr. 1.3) |
- a)
-
die für das Arbeitsverhältnis wichtigen arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen beschreiben und anhand praktischer Beispiele erläutern
- b)
-
tarifvertragliche Regelung, Dienst- oder Betriebsvereinbarung sowie betriebliche Übung unterscheiden
- c)
-
Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe erklären
- d)
-
die Notwendigkeit des partnerschaftlichen Zusammenwirkens der Mitarbeiter im Innen- und Außendienst begründen
- e)
-
Nachweise für das Arbeitsverhältnis erläutern und die Positionen der eigenen Entgeltabrechnung beschreiben
- f)
-
Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag erläutern
- g)
-
Ziele, Bedeutung sowie Instrumente der Personalführung und -entwicklung im Ausbildungsunternehmen beschreiben
- h)
-
Ziele, Grundsätze und Kriterien bei Personalplanung, -beschaffung und -einsatz beschreiben
- i)
-
Rechtsstellung, Aufgaben, Befugnisse, Vertragsarten und Vergütungssysteme von Mitarbeitern im Innendienst, im angestellten Außendienst und im selbstständigen Außendienst unterscheiden
|
1.4 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
(§ 4 Abs. 1 Nr. 1.4) |
- a)
-
Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen sowie Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)
-
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)
-
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)
-
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
|
1.5 | Umweltschutz
(§ 4 Abs. 1 Nr. 1.5) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)
-
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)
-
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)
-
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)
-
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
|
2 | Arbeitsgestaltung, Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
(§ 4 Abs. 1 Nr. 2) | |
2.1 | Arbeits- und Selbstorganisation
(§ 4 Abs. 1 Nr. 2.1) |
- a)
-
betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel einsetzen und Informationsquellen nutzen
- b)
-
die eigene Arbeit inhaltlich und zeitlich strukturieren, Arbeitstechniken einsetzen
- c)
-
Informationsflüsse und Entscheidungsprozesse bei der Leistungserstellung berücksichtigen
- d)
-
Maßnahmen zur Verbesserung von Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzgestaltung vorschlagen
- e)
-
Zusammenarbeit gestalten und Aufgaben teamorientiert bearbeiten
- f)
-
elektronische Informations- und Kommunikationssysteme zur Informationsbeschaffung sowie zur Gestaltung und Unterstützung des eigenen Lernens nutzen
|
2.2 | Datenschutz und Datensicherheit
(§ 4 Abs. 1 Nr. 2.2) |
- a)
-
rechtliche und betriebliche Regelungen zum Datenschutz anwenden
- b)
-
Daten sichern und archivieren
|
2.3 | Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben
(§ 4 Abs. 1 Nr. 2.3) |
- a)
-
fremdsprachige Fachbegriffe verwenden
- b)
-
im Ausbildungsbetrieb übliche fremdsprachige Informationen auswerten
- c)
-
Auskünfte erteilen und einholen, auch in einer Fremdsprache
|
2.4 | Betriebliches Rechnungswesen
(§ 4 Abs. 1 Nr. 2.4) |
- a)
-
Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und Kontrolle beschreiben
- b)
-
Auswirkungen von Geschäftsfällen auf den Betriebserfolg darstellen
|
2.5 | Kosten- und Leistungsrechnung
(§ 4 Abs. 1 Nr. 2.5) |
- a)
-
über Zweck und Aufbau der betrieblichen Kostenrechnung informieren
- b)
-
Kosten und Erträge von Versicherungsprodukten darstellen
|
2.6 | Controlling
(§ 4 Abs. 1 Nr. 2.6) |
- a)
-
Funktion des Controllings erläutern
- b)
-
betriebsübliche Kennzahlen ermitteln
- c)
-
Anwendungsmöglichkeiten und Aufbau von Statistiken beschreiben
|
3 | Kundenberatung und Verkauf
(§ 4 Abs. 1 Nr. 3) | |
3.1 | Vorbereitung von Beratungs- und Verkaufsprozessen
(§ 4 Abs. 1 Nr. 3.1) |
- a)
-
vorhandene Kundenbeziehungen auf Verkaufschancen prüfen und Kundendatenbanken nutzen
- b)
-
fehlende Kundendaten erheben und in Kundendatenbanken einpflegen
- c)
-
Kundenkontakte herstellen
- d)
-
Kundenbesuche unter Nutzung von Kundendatenbanken vorbereiten
|
3.2 | Durchführung von Beratungs- und Verkaufsgesprächen
(§ 4 Abs. 1 Nr. 3.2) |
- a)
-
Rechtsgrundlagen für Beratungs- und Verkaufsgespräche beachten
- b)
-
Regeln für kundenorientierte Kommunikation anwenden
- c)
-
Berechnungs- und Beratungsprogramme kundenorientiert einsetzen
- d)
-
Kundensituation analysieren und Bedarf feststellen, über Schadenursachen und -verhütung informieren
- e)
-
Einwände behandeln und Argumentationstechniken anwenden
- f)
-
Unternehmens- und Produktratings berücksichtigen
- g)
-
kundengerechte Lösungsvorschläge entwickeln und erläutern, Angebote unterbreiten
- h)
-
Kundenzufriedenheit feststellen
- i)
-
Empfehlungsadressen ermitteln
|
3.3 | Nachbereitung von Beratungs- und Verkaufsgesprächen
(§ 4 Abs. 1 Nr. 3.3) |
- a)
-
Gesprächsergebnisse dokumentieren
- b)
-
Empfehlungsadressen nutzen
- c)
-
Folgeaktivitäten von Gesprächen einleiten
|
4 | Versicherungs- und Finanzprodukte
(§ 4 Abs. 1 Nr. 4) | Der Vermittlung nachfolgender Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ist die Produktliste der Anlage 1 zugrunde zu legen:
- a)
-
Einflussfaktoren auf die Gestaltung von Versicherungs- und Finanzprodukten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Kundengruppen erläutern
- b)
-
Personen- und Schadenversicherungsprodukte für Privatkunden beschreiben
- c)
-
Nutzen von Versicherungsprodukten für Privatkunden darstellen
- d)
-
kundengerechte Lösungsvorschläge entwickeln und bewerten
- e)
-
Finanzprodukte für Privatkunden beschreiben
- f)
-
Bedeutung der Produkte der gesetzlichen und betrieblichen Altersvorsorge für den Kunden erläutern
- g)
-
über Leistungen und Anspruchsvoraussetzungen der Sozialversicherung informieren
- h)
-
Produkte des Ausbildungsunternehmens und seiner Kooperationspartner mit Produkten von Mitbewerbern an Beispielen vergleichen
|
5 | Bestandskundenmanagement
(§ 4 Abs. 1 Nr. 5) | |
5.1 | Vertragsservice
(§ 4 Abs. 1 Nr. 5.1) |
- a)
-
Rechtsgrundlagen und betriebliche Regelungen bei der Antrags- und Vertragsbearbeitung anwenden
- b)
-
Kunden über Maßnahmen zur Schadenverhütung beraten
- c)
-
Rechtsgrundlagen und betriebliche Regelungen bei der Schadenaufnahme anwenden
- d)
-
die formelle und materielle Deckung bei der Schadenaufnahme beachten und über die Leistungen dem Grunde und dem Umfang nach informieren
- e)
-
Rentabilitätsberechnungen durchführen und bei Entscheidungen berücksichtigen
|
5.2 | Kundenbetreuung
(§ 4 Abs. 1 Nr. 5.2) |
- a)
-
Bedeutung von Kundenbetreuung und Vertragserhaltung für das Unternehmen begründen
- b)
-
Maßnahmen zur Kundenbetreuung und Vertragserhaltung planen und durchführen
- c)
-
rechtliche Vorschriften zum Schutz von Versicherungskunden erläutern
- d)
-
Beschwerden und Reklamationen entgegennehmen und prüfen sowie Beschwerdemanagement als Instrument zur Qualitätssicherung nutzen
- e)
-
Gründe und Arten von Vertragsänderungen und Vertragsbeendigungen darstellen
|
|
Abschnitt II: Fachrichtung Versicherung |
|
A. Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 4 Absatz 2 Nummer 1 |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
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| Schaden- und Leistungsbearbeitung
(§ 4 Absatz 2 Nummer 1) | Der Vermittlung folgender Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ist einer der Spartenbereiche der Produktliste nach Anlage 1 Nummer 1 bis 7 zugrunde zu legen:
- a)
-
Kunden über Pflichten und Möglichkeiten zur Schadenminderung informieren
- b)
-
Schaden- und Leistungsfälle bearbeiten und dabei die rechtlichen Vorschriften und betrieblichen Regelungen beachten
- c)
-
formelle und materielle Deckung prüfen
- d)
-
Sachverhalte beurteilen und Leistungen dem Grunde und dem Umfang nach feststellen
- e)
-
für Schaden- und Leistungsfälle notwendige Rückstellungen bilden
- f)
-
Schadenservice darstellen
|
|
B. Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationseinheiten nach § 4 Absatz 2 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 4 |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
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1 | Kundengewinnung und Bestandsausbau
(§ 4 Absatz 4 Nummer 1) | |
1.1 | Gewinnung von Neukunden
(§ 4 Absatz 4 Nummer 1.1) |
- a)
-
vertriebliche Aktionen für die Kundengewinnung entwickeln
- b)
-
Methoden der Zielgruppenanalyse auswählen und Zielgruppen analysieren
- c)
-
Produkte auswählen, Verkaufsargumente entwickeln und einsetzen
- d)
-
Maßnahmen zur Direktansprache auswählen und umsetzen
- e)
-
Daten des Neukundengeschäfts aufbereiten und auswerten, Kosten und Nutzen der durchgeführten vertrieblichen Aktionen beurteilen
|
1.2 | Ausbau bestehender Kundenbeziehungen
(§ 4 Absatz 4 Nummer 1.2) |
- a)
-
Kundenmerkmale für Bestandsanalysen auswählen
- b)
-
Bestände im Hinblick auf zusätzliche Angebote analysieren
- c)
-
Maßnahmen zur Kundenansprache anwenden
- d)
-
Ergebnisse von Bestandsaktionen aufbereiten und auswerten, Kosten und Nutzen beurteilen
|
2 | Marketing
(§ 4 Absatz 4 Nummer 2) |
- a)
-
Marketingaktivitäten aus den Zielen des Unternehmens ableiten
- b)
-
Informationen und statistische Daten beschaffen, aufbereiten und präsentieren
- c)
-
Versicherungsmärkte analysieren
- d)
-
Zusammenhang zwischen Kundengruppen und Produktgestaltung berücksichtigen, Zielgruppen festlegen
- e)
-
Marketinginstrumente auswählen und einsetzen, Vorschläge für die Vermarktung von Produkten entwickeln und präsentieren
- f)
-
wettbewerbsrechtliche Regelungen berücksichtigen
- g)
-
Informationen für Kunden aufbereiten
- h)
-
Ergebnisse von Marketingmaßnahmen beurteilen
|
3 | Steuerung und Verkaufsförderung in der Vertriebseinheit
(§ 4 Absatz 4 Nummer 3) | |
3.1 | Steuerung in der Vertriebseinheit
(§ 4 Absatz 4 Nummer 3.1) |
- a)
-
Arbeitsprozesse in der Vertriebseinheit identifizieren und Maßnahmen ableiten
- b)
-
quantitative und qualitative Geschäftsziele erläutern
- c)
-
Vertriebssteuerungsinstrumente, insbesondere Provisionsvorgaben und Geschäftspläne, für die Zielplanung berücksichtigen
- d)
-
Maßnahmenpläne zur Erreichung der Geschäftsziele entwickeln
- e)
-
Kennzahlen ermitteln und zur Beurteilung des wirtschaftlichen Erfolges auswerten
|
3.2 | Verkaufsförderung
in der Vertriebseinheit
(§ 4 Absatz 4 Nummer 3.2) |
- a)
-
Instrumente zur Verkaufsförderung entwickeln und umsetzen
- b)
-
Kosten und Nutzen von Verkaufsfördermaßnahmen ermitteln und ihre Wirksamkeit beurteilen
|
4 | Risikomanagement
(§ 4 Absatz 4 Nummer 4) | |
4.1 | Risikoanalyse
(§ 4 Absatz 4 Nummer 4.1) |
- a)
-
versicherbare Risiken, versicherbare Risiken mit Erschwernissen und nicht versicherbare Risiken nach den Annahmerichtlinien feststellen
- b)
-
zusätzliche Informationen zum Antrag einholen und bewerten
- c)
-
Konditionen für versicherbare Risiken mit Erschwernissen unter Berücksichtigung betrieblicher Regelungen festlegen
|
4.2 | Antragsannahme
(§ 4 Absatz 4 Nummer 4.2) |
- a)
-
Beiträge ermitteln
- b)
-
Risikobegrenzungen und -ausschlüsse erklären
- c)
-
Kunden Alternativen zum Antrag anbieten
- d)
-
über Anträge entscheiden
- e)
-
Ablehnung von Anträgen begründen
|
5 | Vertrieb von Produkten der
betrieblichen Altersvorsorge
(§ 4 Absatz 4 Nummer 5) | |
5.1 | Kundenberatung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
(§ 4 Absatz 4 Nummer 5.1) |
- a)
-
Analyse der Unterstützungsleistungen durchführen
- b)
-
Versorgungsziele feststellen
- c)
-
Versorgungslücken ermitteln
- d)
-
Kunden über Durchführungswege beraten
- e)
-
rechtliche Vorschriften berücksichtigen
|
5.2 | Angebot und Antrag
(§ 4 Absatz 4 Nummer 5.2) |
- a)
-
Angebote entwickeln und erläutern
- b)
-
Beiträge ermitteln
- c)
-
Antragsdaten aufnehmen
- d)
-
über den Prozess der Antragsbearbeitung informieren
|
6 | Vertrieb von Versicherungsprodukten für Gewerbekunden
(§ 4 Absatz 4 Nummer 6) | |
6.1 | Kundenberatung
(§ 4 Absatz 4 Nummer 6.1) |
- a)
-
Risikosituationen analysieren und dokumentieren
- b)
-
Versicherungsbedarf ermitteln
- c)
-
bedarfsgerechte Absicherungen begründen
|
6.2 | Angebot und Antrag
(§ 4 Absatz 4 Nummer 6.2) |
- a)
-
kundengerechte Angebote entwickeln und erläutern
- b)
-
Beiträge ermitteln
- c)
-
Antragsdaten aufnehmen
- d)
-
über den Prozess der Antragsbearbeitung informieren
|
7 | Optimierung von Kundenbeziehungen und Versicherungsbeständen
(§ 4 Absatz 4 Nummer 7) | |
7.1 | Optimierung von Kundenbeziehungen
(§ 4 Absatz 4 Nummer 7.1) |
- a)
-
Anlässe zur Überprüfung von Versicherungsverträgen identifizieren und Handlungsbedarf ableiten
- b)
-
Kundenbeziehungen auf Möglichkeiten der Optimierung überprüfen
- c)
-
Maßnahmen vorschlagen und umsetzen
- d)
-
Erfolg der Maßnahmen überprüfen und bewerten
|
7.2 | Optimierung von Versicherungsbeständen
(§ 4 Absatz 4 Nummer 7.2) |
- a)
-
Bestände anlassbezogen überprüfen, analysieren und Ergebnisse bewerten
- b)
-
Kriterien für den Erfolg von Maßnahmen entwickeln, Maßnahmen vorschlagen und Entscheidungen vorbereiten
- c)
-
Maßnahmen zur Optimierung der Bestände umsetzen
- d)
-
Erfolg der Maßnahmen überprüfen und bewerten
|
8 | Schadenservice und Leistungsmanagement
(§ 4 Absatz 4 Nummer 8) |
- a)
-
Service für Schaden- und Leistungsfälle organisieren
- b)
-
Kunden bei komplexen Schaden- und Leistungsfällen betreuen
- c)
-
Maßnahmen zur Schadenverhütung und Schadenminimierung auswählen und den Kunden vorschlagen
- d)
-
Kostenbeteiligung Dritter und des Versicherungsnehmers aufgrund rechtlicher Vorschriften prüfen und einfordern
- e)
-
den Nutzen von Schadenservice und Leistungsmanagement für das Unternehmen analysieren und Maßnahmen vorschlagen
- f)
-
bei der Weiterentwicklung des Schadenservice und Leistungsmanagements mitwirken
|
|
Abschnitt III: Fachrichtung Finanzberatung |
|
A. Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 4 Absatz 3 Nummer 1 |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
1 | 2 | 3 |
| Anlage in Finanzprodukte
(§ 4 Absatz 3 Nummer 1) |
- a)
-
Finanzanlagesituation der Kunden analysieren, Anlagemotive und Risikoprofile ermitteln
- b)
-
Kunden die Anlagestrategien unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Vorschriften erläutern
- c)
-
Chancen und Risiken, insbesondere von Investmentvermögen, bewerten
- d)
-
steuerliche Vorschriften berücksichtigen
- e)
-
Kauf- und Verkaufsaufträge von Finanzprodukten abwickeln
|
|
B. Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationseinheiten nach § 4 Absatz 3 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 5 |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
1 | 2 | 3 |
1 | Finanzierungsberatung von gewerblichen Kunden
(§ 4 Absatz 5 Nummer 1) |
- a)
-
persönliche und gewerbliche Finanzsituation des Kunden erfassen
- b)
-
Finanzierungsbedarf ermitteln
- c)
-
Finanzierungswege bedarfsgerecht darstellen
- d)
-
kundengerechte Angebote erläutern
- e)
-
Ergebnisse festhalten und Auftrag entgegennehmen
- f)
-
weiteres Vorgehen mit dem Kunden festlegen und dokumentieren
|
2 | Optimierung von Finanzproduktbeständen der Kunden
(§ 4 Absatz 5 Nummer 2) |
- a)
-
Anlässe zur Überprüfung erkennen und Überprüfung durchführen
- b)
-
Kundenportfolio anlassbezogen analysieren, das Risikoprofil berücksichtigen und Ergebnisse bewerten
- c)
-
Maßnahmen zur Optimierung der Finanzanlagen unter Abwägung von Vor- und Nachteilen vorschlagen und Entscheidungen vorbereiten
- d)
-
Maßnahmen in Abstimmung mit dem Kunden umsetzen
- e)
-
Nachhaltigkeit der Maßnahmen im Kontext der Portfolioentwicklung des Kunden überprüfen und bewerten
|
3 | Private Immobilienfinanzierung und Versicherungen
(§ 4 Absatz 5 Nummer 3) |
- a)
-
Immobilienerwerb als Anlageoption darstellen
- b)
-
Finanzierungsbedarf ermitteln
- c)
-
Finanzierungsmöglichkeiten bei Erwerb und Errichtung von Immobilien darstellen
- d)
-
rechtliche und wirtschaftliche Voraussetzungen für Immobilienfinanzierungen prüfen
- e)
-
über versicherbare Risiken im Zusammenhang mit Immobilienerwerb und -finanzierung beraten
- f)
-
Bedarf für Versicherungsprodukte ermitteln, Angebote erstellen und erläutern
- g)
-
Daten für Immobilienbewertungen und Beleihungswerte ermitteln
- h)
-
Finanzierungspläne und -angebote erläutern
- i)
-
Finanzierungsanträge aufnehmen und Vollständigkeit der Unterlagen sicherstellen
- j)
-
über Voraussetzungen und Modalitäten der Auszahlungen informieren
|
4 | Vertrieb von Produkten der betrieblichen Altersvorsorge
(§ 4 Absatz 5 Nummer 4) | |
4.1 | Kundenberatung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
(§ 4 Absatz 5 Nummer 4.1) |
- a)
-
Analyse der Unterstützungsleistungen durchführen
- b)
-
Versorgungsziele feststellen
- c)
-
Versorgungslücken ermitteln
- d)
-
Kunden über Durchführungswege beraten
- e)
-
rechtliche Vorschriften berücksichtigen
|
4.2 | Angebot und Antrag
(§ 4 Absatz 5 Nummer 4.2) |
- a)
-
Angebote entwickeln und erläutern
- b)
-
Beiträge ermitteln
- c)
-
Antragsdaten aufnehmen
- d)
-
über den Prozess der Antragsbearbeitung informieren
|