Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV)
Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte

Ausfertigungsdatum: 16.12.2004


§ 13a VermVerkProspV Angaben über Auswirkungen auf die Fähigkeit zur Zins- und Rückzahlung

Der Verkaufsprospekt muss an hervorgehobener Stelle eine ausführliche Darstellung der Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten auf die Fähigkeit des Emittenten, seinen Verpflichtungen zur Zinszahlung und Rückzahlung für die Vermögensanlage nachzukommen, enthalten.