Vergabestatistikverordnung (VergStatVO)
Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen

Ausfertigungsdatum: 12.04.2016


Anlage 4 VergStatVO (zu § 3 Absatz 4) Daten, die durch Sektorenauftraggeber nach Zuschlagserteilung im Rahmen der Vergabe eines öffentlichen Auftrages über soziale und andere besondere Dienstleistungen nach Anhang XVII der Richtlinie 2014/25/EU an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu übermitteln sind

(Fundstelle: BGBl. I 2016, 704 - 705)


lfd. Nr.Bezeichnung lt. Anhang XIX
zur Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986
Bemerkung
 1Abschnitt I: Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Postleitzahl
Postleitzahl des Sitzes des Sektorenauftraggebers bzw. der Dienststelle/Vergabestelle.
 2Abschnitt I: Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
E-Mail
Angabe einer funktionalen, nicht personenbezogenen E-Mail-Adresse des Sektorenauftraggebers.
 3Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
CPV-Code Zusatzteil
CPV = Common Procurement Vocabulary-Nomenklatur (gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge)
 4Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
 ⃞  Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Abgeschlossene Rahmenvereinbarungen werden einmal statistisch erfasst. Einzelabrufe aus Rahmenvereinbarungen werden nicht gesondert statistisch erfasst.
 5Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.6) Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose
◯ ja  ◯ nein
 6Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert
 7Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart
◯ Offenes Verfahren
◯ Nicht offenes Verfahren
◯ Verfahren, das Verhandlungen einschließt
 
 
 
 
◯ Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union
Offenes Verfahren gem. § 14 SektVO
Nicht offenes Verfahren
umfasst: Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb gem. § 15 SektVO, wettbewerblicher Dialog gem. § 17 SektVO, Innovationspartnerschaft gem. § 18 SektVO
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 13 Abs. 2 SektVO
 8Abschnitt IV: Verfahren
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.
 9Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr.
10Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.2) Auftragsvergabe
V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses (TT/MM/JJJJ)
11Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.2) Auftragsvergabe
V.2.2) Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote
12Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.2) Auftragsvergabe
V.2.2) Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU
Anzahl der eingegangenen Angebote von kleinen oder mittleren Unternehmen gemäß der Definition in der Empfehlung 2003/361/EC der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36).
13Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.2) Auftragsvergabe
V.2.2) Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten
14Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.2) Auftragsvergabe
V.2.2) Angaben zu den Angeboten
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote
15Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.2) Auftragsvergabe
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Der Auftragnehmer ist ein KMU
◯ ja  ◯ nein
16Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.2) Auftragsvergabe
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Land
EU-Mitgliedstaat, in dem das Unternehmen, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt wurde, seinen Sitz hat.
17Anhang D2 – Sektoren
Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. S)
Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 13 Abs. 2 SektVO (Nummer 10 „Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union“) entsprechend der in Anhang D2 aufgeführten Fallgruppen.