Vergabestatistikverordnung (VergStatVO)
Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen

Ausfertigungsdatum: 12.04.2016


Anlage 1 VergStatVO (zu § 3 Absatz 1) Daten, die durch öffentliche Auftraggeber nach Zuschlagserteilung im Rahmen der Vergabe eines öffentlichen Auftrags an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu übermitteln sind

(Fundstelle: BGBl. I 2016, 695 - 697)


lfd. Nr.Bezeichnung lt. Anhang III
zur Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986
Bemerkung
 1Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Postleitzahl
Postleitzahl des Sitzes des öffentlichen Auftraggebers bzw. der Dienststelle/Vergabestelle.
 2Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
E-Mail
Angabe einer funktionalen, nicht personenbezogenen E-Mail-Adresse des öffentlichen Auftraggebers.
 3Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
◯ Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
◯ Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
◯ Regional- oder Kommunalbehörde
◯ Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
◯ Einrichtung des öffentlichen Rechts
◯ Europäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
◯ anderer öffentlicher Auftraggeber
 4Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
CPV-Code Zusatzteil
CPV = Common Procurement Vocabulary-Nomenklatur (gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge)
 5Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.3) Art des Auftrags
◯ Bauauftrag
◯ Lieferauftrag
◯ Dienstleistungen
 6Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.6) Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose
◯ ja  ◯ nein
 7Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert
 8Abschnitt II: Gegenstand
II.2) Beschreibung
II.2.5) Zuschlagskriterien
 ⃞  Qualitätskriterium – Name/Gewichtung
◯ Kostenkriterium – Name/Gewichtung
◯ Preis – Gewichtung
Die Angaben zu den Zuschlagskriterien, Name und Gewichtung der Qualitäts- oder der Kostenkriterien umfassen auch Angaben zu qualitativen, umweltbezogenen, sozialen oder innovativen Kriterien im Sinne von § 58 Abs. 2 VgV.
 9Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
 ⃞  Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Abgeschlossene Rahmenvereinbarungen werden einmal statistisch erfasst. Einzelabrufe aus Rahmenvereinbarungen werden nicht gesondert statistisch erfasst.
10Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
 ⃞  Ein dynamisches Beschaffungssystem wurde eingerichtet
11Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart
◯ Offenes Verfahren
◯ Nicht offenes Verfahren
◯ Verhandlungsverfahren
 
◯ Wettbewerblicher Dialog
◯ Innovationspartnerschaft
◯ Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union
Offenes Verfahren gem. § 15 VgV
Nicht offenes Verfahren gem. § 16 VgV
Verhandlungsverfahren gem. § 17 Absatz 1 VgV
Wettbewerblicher Dialog gem. § 18 VgV
Innovationspartnerschaft gem. § 19 VgV
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 5 VgV
 
12Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion
 ⃞  Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt
13Abschnitt IV: Verfahren
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.
14Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr.
15Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.2) Auftragsvergabe
V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses (TT/MM/JJJJ)
16Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.2) Auftragsvergabe
V.2.2) Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote
17Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.2) Auftragsvergabe
V.2.2) Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU
Anzahl der eingegangenen Angebote von kleinen oder mittleren Unternehmen gemäß der Definition in der Empfehlung 2003/361/EC der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36).
18Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.2) Auftragsvergabe
V.2.2) Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten
19Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.2) Auftragsvergabe
V.2.2) Angaben zu den Angeboten
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote
20Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.2) Auftragsvergabe
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Der Auftragnehmer ist ein KMU
◯ ja  ◯ nein
21Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.2) Auftragsvergabe
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Land
Staat, in dem das Unternehmen, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt wurde, seinen Sitz hat.
22Anhang D1 – Allgemeine Aufträge
Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. S)
Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 5 VgV (Nummer 11 „Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union“) entsprechend der in Anhang D1 aufgeführten Fallgruppen.