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Vereinsgesetz (VereinsG)
Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts


Ausfertigungsdatum: 05.08.1964

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 10.3.2017 I 419

Eingangsformel
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
§ 1 Vereinsfreiheit
§ 2 Begriff des Vereins
Zweiter Abschnitt Verbot von Vereinen
§ 3 Verbot
§ 4 Ermittlungen
§ 5 Vollzug des Verbots
§ 6 Anfechtung des Verbotsvollzugs
§ 7 Unanfechtbarkeit des Verbots, Eintragung in öffentliche Register
§ 8 Verbot der Bildung von Ersatzorganisationen
§ 9 Kennzeichenverbot
Dritter Abschnitt Beschlagnahme und Einziehung des Vermögens verbotener Vereine
§ 10 Vermögensbeschlagnahme
§ 11 Vermögenseinziehung
§ 12 Einziehung von Gegenständen Dritter
§ 13 Abwicklung
Vierter Abschnitt Sondervorschriften
§ 14 Ausländervereine
§ 15 Ausländische Vereine
§ 16 Arbeitnehmer- und Arbeitgebervereinigungen
§ 17 Wirtschaftsvereinigungen
§ 18 Räumlicher Geltungsbereich von Vereinsverboten
Fünfter Abschnitt Schlußbestimmungen
§ 19 Rechtsverordnungen
§ 20 Zuwiderhandlungen gegen Verbote
§ 21 Zuwiderhandlungen gegen Rechtsverordnungen
(XXXX) §§ 22 bis 29 (weggefallen)
§ 30 Aufhebung und Fortgeltung von Rechtsvorschriften
§ 30a Zuständige Stelle zur Ausführung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014
§ 31 Übergangsregelungen
§ 32 Einschränkung von Grundrechten
§ 33 Inkrafttreten

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