Vereinsgesetz (VereinsG)
Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts
Ausfertigungsdatum: 05.08.1964
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 10.3.2017 I 419
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Verbot von Vereinen
Dritter Abschnitt Beschlagnahme und Einziehung des
Vermögens verbotener Vereine
Vierter Abschnitt Sondervorschriften
Fünfter Abschnitt Schlußbestimmungen