Folgende Abweichungen von den in der Anlage bestimmten Formularen und dem Hinweisblatt sind zulässig:
- 1.
-
Berichtigungen, die auf einer Änderung von Rechtsvorschriften beruhen;
- 2.
-
Ergänzungen oder Anpassungen des Hinweisblattes zu den Formularen, soweit solche mit Rücksicht auf die Erfahrungen mit den Formularen geboten sind.