(1) Für die im Verbraucherinsolvenzverfahren nach § 305 Abs. 1 der Insolvenzordnung zu stellenden Anträge und für die von den Beteiligten vorzulegenden Bescheinigungen, Verzeichnisse und Pläne werden die folgenden, in der Anlage bestimmten Formulare eingeführt: 
        
            - 1.
- 
                Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach § 305 der Insolvenzordnung mit Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung nach § 287 Abs. 1 der Insolvenzordnung, 
- 2.
- 
                
                    Anlagen zum Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens:
                     
                        - a)
- 
                            Personalbogen mit Angaben zur Person des Schuldners, 
- b)
- 
                            Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung, 
- c)
- 
                            Abtretungserklärung nach § 287 Abs. 2 der Insolvenzordnung, 
- d)
- 
                            Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts des Vermögensverzeichnisses nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 der Insolvenzordnung (Vermögensübersicht), 
- e)
- 
                            Verzeichnis des vorhandenen Vermögens und des Einkommens nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 der Insolvenzordnung mit Ergänzungsblättern (Vermögensverzeichnis), 
- f)
- 
                            Verzeichnis der Gläubiger und Verzeichnis der gegen den Schuldner gerichteten Forderungen nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 der Insolvenzordnung (Gläubiger- und Forderungsverzeichnis), 
- g)
- 
                            Schuldenbereinigungsplan nach § 305 Abs. 1 Nr. 4 der Insolvenzordnung. 
 
(2) Den Formularen ist ein Hinweisblatt beizufügen, das deren wesentlichen Inhalt kurz erläutert.